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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Hallo Forum, Ich hätte da mal ne Frage: Person A und Person B verstehen sich gut und entscheiden sich ein Unternehmen zu gründen. Person B kümmert sich um die Domain während Person A das Unternehmen gründet und alleiniger Geschäftsinhaber wird. Jedoch wollen Person A und Person B jetzt ihre Wege trennen. Wem gehört nun die Domain? Person A über dessen Namen das ganze Geschäft läuft? Oder Person B die im Besitz der Domain ist? VG Beko |
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| Der, der als Inhaber beim Registrar eingetragen ist. Allerdings ein "Gehören" (Besitz, Eigentum) gibt es bei Domain nicht, bestenfalls eine "Registrierung auf jemanden". Deshalb kann es kein Eigentum an einer Domain geben und somit auch keine Ansprüche.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Du hast es noch nicht verstanden, oder? Wenn doch, versteh ich deine Frage nicht Entscheidend ist, wer beim Registrar eingetragen ist - und der kann (fast) alles mit der Domain machen. Ob das A, oder B ist und ob die mal für eine Firma genutzt wurde, ist völlig egal.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| sorry so richtig hab ichs noch nicht verstanden Wenn Person B beim registrar eingetragen ist, aber Person A das Unternehmen weiter betreiben will aber ohne Person B?! Kann Person B den Unternehmensnamen von Person A als Domain weiter nutzen?? |
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