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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 16:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 3
Frage Domainname -"first in, first saved" oder "first bei DPMA gesichtert = meiner"?


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Wenn eine Person seit Jahren privat eine Domaine nutzt und nun jemand kommt und sagt, er hätte den Namen (der jetzigen Domaine) "patentieren" lassen und fragt an, ob der Domainname, z.B. "hochgegen", übernehmen kann. Zweck soll wohl sein, dass der bisherige Name also z.B. max-mustermann.de dann in hochgegen.de umgewandelt wird.
(Domainname ist keine Zahl, Farbe, Name, Objekt oder Substantiv. Es kommt aus dem englischen und wird äußerst selten benutzt.)

Frage:
Wenn der jetzige Besitzer der Domaine die Seite weiterhin privat nutzen will und die Seite auch nicht freiwillig abgeben oder verkaufen will, könnte es dann evtl. zu einem Prozess kommen, weil sich jemand den Begriff aktuell hat sichern lassen?

Ich habe mal bei DPMA nach dem Namen geschaut, aber dort finde ich nichts. Es kann ja kein Patent darauf angemeldet werden, weil der Begriff keine Erfindung ist, sondern ein Wort oder Begriff, oder wie man es nimmt. Und wenn es als Markenname eingetragen oder gesichert wäre, müsste man das doch auch finden können?!

Müsste der Besitzer der Domaine denn auf seinen Namen, den er schon Jahre privat nutzt, auf den Besitz verzichten um ihn jemand abzugeben, der nun seine Webseite unter dieser Domaine aufmachen möchte? Oder ggfl. gesetzlich darauf verzichten?

Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 18:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Domainname -"first in, first saved" oder "first bei DPMA gesichtert = meiner"?

Zitat:
Wenn eine Person seit Jahren privat eine Domaine nutzt und nun jemand kommt und sagt, er hätte den Namen (der jetzigen Domaine) "patentieren" lassen
Dann würde mir das zeigen, dass derjenige entweder gelogen hat oder absolut nicht weiss, was er tut. Namen kann man nicht patentieren lassen, bestenfalls markenrechtlich (als "Marke") schützen.
Zitat:
und fragt an, ob der Domainname, z.B. "hochgegen", übernehmen kann. Zweck soll wohl sein, dass der bisherige Name also z.B. max-mustermann.de dann in hochgegen.de umgewandelt wird.
Was ist das denn für ein Schwachsinn? Domainen können nicht "unmgewandelt" werden. Eine andere Bezeichnung ist eine andere Domaine. Punkt.
Zitat:
Wenn der jetzige Besitzer der Domaine die Seite weiterhin privat nutzen will und die Seite auch nicht freiwillig abgeben oder verkaufen will, könnte es dann evtl. zu einem Prozess kommen, weil sich jemand den Begriff aktuell hat sichern lassen?
Nicht wenn er sie ausschließlich privat nutzt. Dann nützt auch der Schutz als Marke nichts. Bei bisheriger gewerblicher Nutzung könnte gewerbliches Namensrecht der Marke vorgehen.
Auch kann niemand die Herausgabe der Doamin verlangen, lediglich bei gewerblicher Nutzung könnte eine Unterlassung der Nutzung (Stilllegung) verlangt werden (die Herausgabe ist ein absoluter Ausnahmefall und kommt nur bei notorisch bekannten Marken zum Tragen, das kann aber kaum eine neu angemeldete Marke sein).
Zitat:
Müsste der Besitzer der Domaine denn auf seinen Namen, den er schon Jahre privat nutzt, auf den Besitz verzichten um ihn jemand abzugeben,
Muss er nicht.
Zitat:
um ihn jemand abzugeben, der nun seine Webseite unter dieser Domaine aufmachen möchte?
Muss er erst recht nicht.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 09.03.2009, 18:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.03.2009
Beiträge: 3
Lächeln AW: Domainname -"first in, first saved" oder "first bei DPMA gesichtert = meiner"?

Boah Super, Danke! Irgendwie ist mein Tag gerettet! Ich brech mir hier im Internet echt schon die Augen aus, weil ich nichts dazu finde.
Ich habe mich wegen dem "patentieren" lassen auch gewundert, weil das ja nicht geht.
Zitat: "Was ist das denn für ein Schwachsinn? Domainen können nicht "unmgewandelt" werden. Eine andere Bezeichnung ist eine andere Domaine. Punkt."
Die Person wollte ihren NamenDomaine aufgeben um den neuen Namen "meine private Domaine" damit kommerzielle Nutzung zu machen. Das Umwandeln versteht sich also, aufgeben ihrer jetzigen Namenswebseite in meine Domaine. Aber ehrlich, keine Ahnung was das soll.

Danke für die Antwort
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