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Alt 20.04.2007, 10:43
Styx Styx ist offline
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Standard AW: Bei Myvideo aufnehmen?


Zitat:
Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
N
Eine Privatkopie darf im Bekanntenkreis sehr wohl weiter gegeben werden, wenn sie nicht von einer rechtswidrigen Vorlage erstellt worden sind und nicht kommerzielle Hintergedanken haben.

Offiziell habe ich die Zahl von 10 Privatkopien gehört, aber es soll wohl schon Richter gegeben haben, die die Grenze bei 7 gesetzt haben.

Nicht 10, sondern nur 7 sind erlaubt. Aber kontrollieren kann das ja eh keiner, davon mal abgesehen.
Auch ist das mit der rechtswidrigen Vorlage/Quelle nicht immer ganz eindeutig. Es reicht ja schon aus einen Kopierschutz oder eine Maßnahme zur Verhinderung einer Erstellung der Kopie zu integrieren.
In einem anderen Post habe ich das schon mal beschrieben wie man das bei Youtube auslegen kann. Denn dort gibt es keinen direkten Downloadlink, der es erlauben würde das Video zu speichern. Somit ist es nicht gewollt seitens des Anbieters das man das Video speichert, also eine Kopie erstellt.
Ob dies nun mit Software oder Plugins möglich sind ist egal, die wären analog wie ein Ripper für CDs zu sehen, der den Schutz (kein Link) umgeht. Somit wäre das Erstellen einer Kopie hier nicht gestattet.

Zitat:
Aufgezeichnete Radiosendungen sind solche Vorlagen !
Bei mir läuft alles Legal !

Mir kommt es ein wenig vor als wenn du die hier leichte Panik machst,
da sehr wohl es einen rechtlichen Unterschied zwischen
Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung und einer Weitergabe gibt!

Sorry, aber das sind die Feinheiten!
Und mit diesen Feinheiten scheinst du Probleme zu haben.
Auch ein Rediomitschnitt ist noch nicht 100%ig geklärt, z.Z. ist es legal, ja. Aber die Weitergabe ist nicht unbedingt sauber, hier würde auch die reine Privatkopie gelten.
Aber ich weiß nicht wo du deinen Anspruch für die Weitergabe hernimmst aus §53 die Songs zu brennen und weiterzugeben. Es ist zwar im Moment vielleicht Rechtssprechung etwas im privaten Bereich weiterzugeben. Im (1) steht lediglich das man die Kopie durch einen anderen herstellen lassen darf, dazu müsste aber ein Auftrag vorliegen. Eine Schenkung geht dieser aber nicht vorraus.
Das sind Feindheiten
Aber wir wollen hier nicht in die Winkeladvokatie fallen.


Zitat:
Verbreitung und öffentliche Zuganglichmachung sind Portale von Youtube und Co als Upload


So, nun sag mir - Legal oder nicht Legal ?
Sag ich dir gerne - Legal!
Da auch ein erfahrener Nutzer das als Promovideo werten muss und somit eine nicht rechtswidrige Grundlage dar stellt. Das heißt nicht, dass das möglicherweise nicht auf MTV rauf und runter gespielt wird.

Eine Privatkopie davon zu machen...halte ich für Grenzwertig aber noch im Rahmen der Auslegung, da es eigentlich egal sein sollte, ob ich
das lokal, auf dem Handy(welches auch eine Verbindung zum Internet herstellen kann) oder als Video CD an meinen Kumpel weiter gebe der auch Internet hat. Ansonsten wäre schon das Anschauen strafbar oder gar die Weitergabe der Links!
Was tuts zur Sache? Wie oben erwähnt sollst du es dir auch nur anschauen und nicht downloaden, weil garkein Link dazu gegeben ist. Also auch nix Privatkopie.
Zwar hast du Recht das auch das Anschauen eine Kopie darstellt (Stram auf die Festplatte) aber diese ist technisch halt nötig, aber ermöglicht nur indirekt eine Speicherung, da Youtube mit dem Flasch-Format die Möglichkeit der Speicherung etwas erschwert hat. Ein MPEG könnte man extern öffnen und einfach speichern, mit nur zwei Klicks. Flash macht das etwas schwieriger und bedarf meist zusätzlicher Software. Das könnte man als technische Schutzmaßnahme im Sinne von §95a sehen. Somit wäre eine Kopie zu privaten Zwecken nicht erlaubt.
Die Weitergabe via Links wäre auch eine Verbreitung, das stimmt, die der Urheber aber zu diesem Zweck zugestimmt hat. Da er davon ausgehen musste das das Video über einen Link verbreitet wird. Meist verletzt der auch nicht das Urheberrecht, sondern nur ein Deep-Link, der bei Youtube ja auch möglich ist, aber wiederum gewollt, womit der Urheber auch zustimmt.

Ob nun auch Promo oder nicht, man darf sich nicht so gänzlich dämlich anstellen. Es tut auch nichts zur Sache. Sollst es dir anschauen und nicht speichern.
So zumindest die rechtliche Auslegung von mir, nicht unbedingt meine Meinung dazu.

Geändert von Styx (20.04.2007 um 10:46 Uhr).
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