AW: Artikel angeblich geliefert aber noch nicht von K. bezahlt Ich würde sagen, es kommt darauf an, ob sich K und V über die Versandart geeinigt haben. Wenn nichts vereinbart war und der K den Kauf von der Versandart abhängig gemacht hat, der V das aber nicht akzeptiert hat, ist kein Vertrag zustande gekommen (keine einheitliche Willenserklärung). Dann muss K nicht zahlen. Die Lieferung von V wäre dann ohne Grundlage gewesen.
Wenn vorher vereinbart war, welche Versandart genutzt wird, ist das Vertragsbestandteil. Einer nachträglichen Änderung muss der V nicht zustimmen, der Vertrag kam zustande, K muss zahlen. Allerdings muss V dann erfüllt haben, und das passiert erst, wenn die Ware beim K ist.
Der Nachweis dafür liegt bei V - weshalb mich schon wundert, warum überhaupt noch jemand was per Päckchen verschickt, wenn es rechtlich relevant ist. Die 1,50 ist das nun wirklich nicht wert.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |