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| Anzeige angenommen es gibt eine Browsergame-Webseite. Inwiefern, darf diese Seite originale Namen verwenden? Ich habe bisher viele verschiedene Antworten bekommen, deshalb die Frage. Ein paar Beispiele, sind diese erlaubt? Städtenamen: New York, Berlin Kfz: Mercedes, BMW Reale Personen: Arnold Schwarzenegger Fiktive Personen: Terminator Kleidung: Armani, Dolce&Gabana Wie sieht es aus mit dem Gebrauch von "Die Rechte gehören dem jeweiligen Rechteinhaber", "Alle Namen sind reine fiktion und Ähnlichkeiten zu real existierenden Personen usw. sind rein zufällig" u.ä.? |
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| Zitat:
Und zu dem Rest: Wenn Markenrechte verletzt werden, kann m,an ein Problem bekommen. Das passiert, wenn man Marken unberechtiogt für etwas anderes als das benutzt, wofür die Marken verwendet werden. Also: Bei den Städftenamen sehe ich kein Problem, bei allem anderen schon. Fahrzeugmarken und Modelabels sidn in der Regel geschützt. Der Name von realen Personen oftmals auch, vor allem wenn diese Personen im öffentlichen Interesse stehen. Und jetzt komm bitte nicht mit dem ".... aber das ist doch Werbung..." Argument, dass können nur die Markeninhaber selbst entscheiden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hallo, vielen Dank für die Information. Bei einem nicht-kommerziellem Browserspiel, welches von einer Privatperson betrieben wird, kann ich wohl nicht von ausgehen, dass diese alle Rechteinhaber um Erlaubnis gebeten hat. |
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| Wieso nicht? Aber Markenrecht ist Antragsrecht, solange es den Markeninhaber nicht stört oder er es nicht mitbekommen hat. Problematisch wird es ja nur, wenn. Und dann ist es zu spät
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Weil diese Seite ca. 200-300 verschieden Markennamen verwendet und wenn man mal ehrlich ist, das hat der nie gemacht Aber nur mal so aus Interesse von wegen "zu spät". Gibt es dann gleich richtig Probleme oder kommt man da eher mit einer Abmahnung und zwangsweisen Entfernung der jeweiligen Marken davonkommen? |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
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