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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 11.03.2009, 13:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2009
Beiträge: 1
Standard 2 Fragen zum domainrecht


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Hallo,

entschuldigt bitte, wenn ich was Frage, was hier bestimmt schonmal erörtert wurde. Aber ich habe leider keine Zeit alle durch zu wühlen, da es ein dringender Fall ist.

1. Jemand möchte einen E-Shop aufmachen. Der Name soll lauten "www.abc.de"
Leider ist diese Domain schon registriert. Ebenso .com. Ist es rechtens, wenn man den E-Shop nun unter dem Namen "www.abc.info" aufmacht?

2. Jemand möchte für seine Ortschaft einen Internetseite erstellen Der Ort nennt sich z.B. "kleinerOrt". Erlaubnis des Bürgermeisters liegt vor. Nun hat sich aber eine Privatperson die zufällig mit Nachnamen "kleinerOrt" heißt, die .de Domain sichern lassen. Kann diese Privatperson zur herausgabe der Domain gezwungen werden?

vielen Dank für eure Hilfe und nochmal entschuldigung, falls zum x-ten mal diese Frage beantwortet wird.

Gruß Helix
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  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2009, 18:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: 2 Fragen zum domainrecht

1. Wenn damit keine Marken- oder gewerblichen namensrechte verletzt werden. Ist aber sehr wahrscheinliuch, wenn bereits eine Firma mit dem Namen "ABC" existiert. Dann kann man zur Unterlassung aufgefordert werden.
2. Klares nein. Der Ort (oder die Firma) hat kein recht auf die Dpomaine, wenn diese ausschließlich privat genutzt wird.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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