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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Meine Fage: wer zahlt bei einem Widerruf die Rücksendekosten, gilt die 40Euro Grenze je Artikel(Sache) oder der gesamten Warenkosten ? wer zahlt die 8 Euro Verpackung und Portokosten ? Geändert von keulle (11.03.2009 um 19:56 Uhr). |
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| Wer die Rücksendekosten zu tragen hat entscheidet der Wert der zurückgesandten Ware. Die 8 € Hinsende-Porto kann dem Käufer aufgerlegt werden, da er anderenfalls die Lesitung herauszugeben hätte. Was er logischerweise nicht kann. Somit kann der Verkäufer Wertersatz verlangen - der in Höhe der Kosten entstanden ist.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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