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| Recht - MP3 & Tauschbörsen Im Forum Tauschbörsen, Filesharing und MP3 können Sie aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Thema Emule, Kazzaa, Bittorrent, Rapidshare, MP3, Filme, Videos, Napster, Urheberrechtsverletzung durch Musikdateien diskutieren. Lesen Sie auch die eRecht24 News zum Filesharing und Tauschbörsen. |
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| Anzeige angenommen in einer Wohngemeinschaft wohnen drei Leute. Auf einen dieser drei läuft der Vertrag des Internetanschlusses und alle 3 nutzen diesen mit eigenen PCs. Vertragsinhaber wird für eventuell rechtswidrige Handlungen seiner Mitbewohner haftbar gemacht, das ist klar. Aber kann dieser sich in irgendeiner Form absichern, beispielsweise dadurch dass Mitbewohner dem Anschlussinhaber schriftlich bestätigen den Anschluss mitzunutzen? |
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| Und welchen Sinn sollte das haben? Mit so einer Versicherung ist noch immer nicht bestätigt, dass der andere auch das Recht verletzt hat. Wenn er es also abstreitet, ist dieses Papier ... na ja
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ja, aber wenn Anschlussinhaber diesen Wisch hätte, wäre bewiesen, dass mehrere den Anschluss nutzen. Und so wiederrum wäre nicht bewiesen, dass Anschlussinhaber eventuelle Handlungen begangen hätte. Wie sollte man dies denn sonst am besten in einer Wohngemeinschaft lösen? Drei Anschlüsse sind ja nur schwer realisierbar... |
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| Zitat:
Eigentlich ist es völlig egal, ob einer oder mehrere den Anschluss nutzen. relevant ist, wer das Recht verletzt hat. Und wenn sich das nicht klären lässt, wird eben der Inhaber des Anschlusses angenommen. Zitat:
Wer etwas einem anderen überlässtm, was dieser missbrauchen kann, sollte sich eben sicher sein, das der andere es nicht tut. Odfer damit leben, dass er selbst der "Dumme" sein kann.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Hab mir da andere Auskunft erhofft ^^ Dann wird sich Anschlussinhaber wohl überlegen müssen sich bei den Mitbewohnern unbeliebt zu machen und Vertrag zu kündigen. |
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