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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige angenommen, eine Person A will einen Blog mit Bildern erstellen, die nicht nur von Ihm selbst, sondern auch von den Lesern des Blogs (Personengruppe B) stammen können. D.h. die Leser B übergeben A Bilder mit der Berechtigung, diese innerhalb des Blogs zu nutzen. Also z.B. etwas in der Art wie die weithin bekannten (amerikanischen) Blogs mit lustigen Katzen- oder Hundebildern. Kann man irgendwie sicherstellen, das die Personengruppe B A nicht irgendwelche Bilder fremden Urheberrechts unterschiebt? Wäre es z.B. durch eine rechtssichere Textpassage in der Bildübergaberoutine und Speicherung der IP-Nummer des Einsenders möglich, eventuelle Haftungsansprüche Dritter gegen A abzuwehren? Oder läßt man besser die Finger von allem nicht selbst erstellten Material? (Letzteres schränkt aus meiner Sicht die Vielfältigkeit des Internet ziemlich ein.) Vielen Dank und viele Grüße, William |
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Zum einen kann man verlinken, zum anderen hat ein Urheber das Recht selbst seine Werke zu veröffentlichen. Was er ja auch schon getan hat, sonst hätte es keiner klauen können. Aber den selben Inhalt zum x-ten Male im Internet zu veröffentlichen, zeugt auch nicht von Vielseitigkeit, eher von Einseitigkeit, wenn jeder das gleiche auf der Seite hat. Plagiate und nachgemachtes gibt es schon so viel im Internet, das eher das langweilig ist. Mal was Neues, Originelles, Einmaliges - das ist das, was eine "Vielseitigkeit" erzeugt. Und was heutzutage nicht mehr üblich oist ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| @aaky Vielen Dank für Ihre Meinung, auch wenn sie teilweise am Thema vorbei ging. Es geht nicht darum, regelmäßig bereits veröffentlichte Bilder nochmals zu veröffentlichen. In dem Blog sollen Dritte die Möglichkeit haben, mit eigenen Beiträgen und Bildern zur Vielseitigkeit im Blog-Kontext beizutragen. A will dabei sicherstellen, daß böswillige Dritte ihm nicht Bilder fremden Copyrights unterschieben können. Zu einem ähnlichen Problem im Bereich der Forenhaftung gab es jüngst eine Entscheidung des Hanseatischen OLG (mit dem Az. 5 U 180/07). Das hat entschieden, das Fotos aus Postings nicht als eigene Inhalte anzusehen sind und der Betreiber nur eingeschränkt haftet. In der c't 8/2009 S. 35 steht dazu noch "Das Gericht attestierte dem Betreiber, ausreichende Anstrengungen unternommen zu haben, nachdem er von dem Posting Kenntnis hatte." - Wahrscheinlich durch Löschen des Beitrags. Und weiter "Er habe dafür gesorgt, daß zukünftige Rechtsverletzungen vermieden würden ..." - Zu dem letzten Satz meine Frage: Wie kann der Betreiber das gemacht haben? Reicht der Ausschluß des betreffenden Mitglieds? Die Lösung kann ja wohl kaum sein, daß Bildpostings nicht mehr möglich sind, oder? |
| Tags: bilder, blog, fremd, nutzungsrechte |
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