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  #1 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 17:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2008
Beiträge: 13
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Hallo!

Was bedeuet dieser Hinweis neben einem Bild im Internet?

Zitat:
The work of art depicted in this image and the reproduction thereof are in the public domain worldwide. The reproduction is part of a collection of reproductions compiled by ... . The compilation copyright is held by ... and licensed under the GNU Free Documentation License
Darf dieses Bild auf einer eigenen Homepage weiter veröffentlicht werden oder bedarf es hierzu einer Erlaubnis?

Gruß, Starbuck
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  #2 (permalink)  
Alt 13.03.2009, 20:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Bild auf Homepage veröffentlichen

http://de.wikipedia.org/wiki/GNU-Liz..._Dokumentation

Zitat:
Wenn ein Urheber oder Copyrightinhaber (Lizenzgeber) ein Werk unter diese Lizenz stellt, bietet er damit jedermann weitgehende Nutzungsrechte an diesem Werk an: Die Lizenz gestattet die Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Werkes, auch zu kommerziellen Zwecken. Im Gegenzug verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der Lizenzbedingungen. Diese sehen unter anderem die Pflicht zur Nennung des Autors oder der Autoren vor und verpflichten den Lizenznehmer dazu, abgeleitete Werke unter dieselbe Lizenz zu stellen (Copyleft-Prinzip). Wer sich nicht an die Lizenzbedingungen hält, verliert damit automatisch die durch die Lizenz eingeräumten Rechte.
Ist doch eigentlich ganz klar.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 14.03.2009, 01:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Bild auf Homepage veröffentlichen

Die "GNU"-Lizenzbedingungen heraussuchen (->Google), da steht genau drin, welche Nutzungsrechte der Urheber/Rechteinhaber einräumt bzw. nicht.

Dabei auch die deutsche Rechtslage beachten!

GNU hin, GNU her - gemäß UrhG kann der Urheber auf bestimmte Rechte nicht wirksam im Voraus verzichten (vgl. hierzu z.b. §§ 26, 31a, 32a, 42, 63a usw. usf.). Die könnte er ggf. auch im Nachhinein noch geltend machen.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.03.2009, 09:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.10.2008
Beiträge: 13
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Hallo!
Danke für eure Hinweise. Inzwischen habe ich mich auch noch ein wenig tiefer mit der Thematik beschäftigt. Ich finde es nach wie vor äußerst verwirrend die vielen Begrifflichkeiten mit Inhalt zu füllen: Public Domain, gemeinfrei, GNU,... irgendwie heißen alle ein Stück weit dasselbe, haben aber völlig andere Bedingungen, dann noch die unterschiedliche Rechtslage in unterschiedlichen Ländern. Aber wenigstens habe ich jetzt mal einen Überblick bekommen und weiß schon was ich nicht darf.

Danke Euch!

Liebe Grüße, Starbuck
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