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  #1 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 11:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2009
Beiträge: 1
Standard Nachnahmekosten einklagen?


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Hallo zusammen,

leider wird die Zahl derjenigen immer größer, die gegen Nachnahme bestellen und dann die Annahme der Sendung verweigern.
Hat jemand Kenntnis, ob da bereits ein Musterprozess oder ähnliches geführt wird, um die entstandenen Lieferkosten einzuklagen?
Achtung: Lieferkosten liegen schon mal bei etwa 500.- EUR und mehr, daher ist der Zustand so nicht mehr haltbar.

Gruß
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  #2 (permalink)  
Alt 16.03.2009, 12:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Nachnahmekosten einklagen?

Sicherlich kann man die Kosten einklagen, nur zum einen ist mir kein Prozess bekannt (bei den Beträgen dürfte das auch schwer sein), zum anderen geht es darum, warum die Kosten entstanden sind. Das müsste immer im Einzelfall geprüft werden.
Zitat:
Achtung: Lieferkosten liegen schon mal bei etwa 500.- EUR und mehr, daher ist der Zustand so nicht mehr haltbar.
Für eine Ware? Dann würde ich schon mal gar nicht per Nachnahme versenden. Ich geh mal davon aus, dass der Artikel dann über 40€ kostet, dann muss man die Rücksendekosten bei Widerruf eh zahlen.
Wobei bei einem solchen Betrag (für was auch immer) schon eine Klage lohnt

Ansonsten ist Versandgeschäft immer ein Risiko für Verkäufer, das liegt in der Natur der Sache.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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