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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige leider wird die Zahl derjenigen immer größer, die gegen Nachnahme bestellen und dann die Annahme der Sendung verweigern. Hat jemand Kenntnis, ob da bereits ein Musterprozess oder ähnliches geführt wird, um die entstandenen Lieferkosten einzuklagen? Achtung: Lieferkosten liegen schon mal bei etwa 500.- EUR und mehr, daher ist der Zustand so nicht mehr haltbar. Gruß |
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| Sicherlich kann man die Kosten einklagen, nur zum einen ist mir kein Prozess bekannt (bei den Beträgen dürfte das auch schwer sein), zum anderen geht es darum, warum die Kosten entstanden sind. Das müsste immer im Einzelfall geprüft werden. Zitat:
Wobei bei einem solchen Betrag (für was auch immer) schon eine Klage lohnt Ansonsten ist Versandgeschäft immer ein Risiko für Verkäufer, das liegt in der Natur der Sache.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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