Vor einigen Jahren hat ein Miglied einer Musikgruppe einen Domain (gleichlautend auf den Namen der Gruppe) registrieren lassen und ist Inhaber von diesem. Er hat diesen Domain leihweise der Gruppe zur Verfügung gestellt. Die Musikgruppe musiziert nicht kommerziell sondern privat und veranstaltet Auftritte mit Spendeneinnahmen. Sie ist keine Firma, kein e.V. sondern eine lose Gruppe von Menschen. Also keine juristische Person, wenn ich das so richtig bezeichne. Der Domain-Inhaber hat die Gruppe verlassen, doch die Rest-gruppe möchte den Domainnamen behalten. Hat sie in diesem Falle einen Anspruch darauf? Oder könnte sie diesen rechtlich erwirken?
Hinzu kommt dass die Gruppe einen anderen Domain (leichte Namensabwandlung mit Bindestrich) registrieren liess und so auch weiter im Internet
präsent sein kann.