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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Ich habe da mal eine Frage an euch bzgl Urheberrechte. Nehmen wir an man sucht sich ein Bild aus dem Internet heraus und male dies mit Ölfarben 1:1 nach. Danach verkauft man es gewerblich. Wird dann das Urheberrecht des ursprünglichen Bildes verletzt? Oder ist das neu geschaffene Bild eine eigene Kreation, die auf einem Internetbild basiert? Wenn dies nicht so ist wer begeht eine Straftat. Derjenige der das Bild malt und an den Händler weiterverkauft. Oder der Händler, der das Bild an den Kunden bringt? Oder beide? Wie ist dort die Rechtslage? Warum ich diese Frage stelle ist ganz einfach. Ich arbeite selbst mit Photoshop und mir ist auch bekannt, dass selbst geringfügige Änderungen nicht ausreichen, um das Urheberrecht auszuhebeln. Ich war am gestrigen Abend mit einem Freund am diskutieren ein Ölbild dieses Urheberrecht aushebelt. Meine Meinung war, dass auch ein 1:1 Kopie Ölbild das Urheberrtecht nicht aushebelt. Jedenfalls geht es um einen Kleinen Wetteinsatz. Ich hoffe Ihr könnt meine Meinung bestätigen Smilie Also wie ist die rechtslage Vielen Dank für eure Antworten. |
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| Das Gesetz ist da eindeutig, beide haben Recht Zitat:
Und wenn, erhält das Bild einen eigenen Urheberschutz. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |