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  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 00:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 3
Standard Sich fälschlicherweise als Urheber ausgeben


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Da kommt mir noch eine Frage auf:

Nehmen wir an Peter verkauft jemanden ein Bild für 10 Euro. Peter behauptet, dass Bild wäre sein Eigentum und quittiert dies schriftlich. Hannes, er war der Käufer und findet das Bild wunderschön. Er denkt sich: "Mensch wenn der Peter mir schriftlich bestätigt, dass es sein Bild ist und er auf die Urheberrechte des Bildes verzichtet, dann werde ich es groß vermarkten". Nun geht Hannes in den Fotoshop und fertigt zig Kopien an und vertickt sie bei Freunden und Verwanten. Einer der Freunde ist Carolin. Sie wird hellhörig. Sie behauptet nun, dass vervielfältigte Bild ist ihr Bild und kann dies auch beweisen. Wer ist in dieser Angelegenheit der "Dumme"? Trägt Peter die Schuld, da er fälschlicherweise behauptet hat, dass es sein Bild ist? Oder kann man Hannes in die Pfanne hauen, da er sich mit einem "fremden" Bild eine goldene nase verdient hat?
Wie ist nun die Sachlage? Habt Ihr Ideen?

Also mein Tipp ist ja, dass Peter der "Dumme" ist und Hannes nichts dafür kann, da er davon ausging, dass er Peters Eigentum erworben hat.

Was haltet Ihr von der Sachlage?
MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 10:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Sich fälschlicherweise als Urheber ausgeben

Beide sind die Dummen, jeder für das, wogegen er verstoßen hat.
Zitat:
Hannes nichts dafür kann, da er davon ausging, dass er Peters Eigentum erworben hat.
Im deutschen Recht gibt es keinen gutgläubigen Erwerb. Das heißt, dass dieses "davon ausgehen"Hannes nichts bringt.
Auch hätte Hannes an anderer Stelle hellhörig werden müssen
Zitat:
und er auf die Urheberrechte des Bildes verzichtet,
Das ist nicht möglich. Urheberrechte können weder abgetreten werden, noch kann der Urheber darauf verzichten. bestenfalls können Nutzungs-, Verwertungs-, Veröffentlichungsrechte gewährt wwerden, aber auf das Urheberrecht kann nicht verzichtet werden.

Fazit: Jeder muss für das einstehen, was er getan hat. Hannes muss alle Gewinne herausgeben und Schadensersatz zahlen, Peter genau so. Hannes könnte eventuell noch Schadensersatz von Peter fordern, wegen fehlendem gutgläubigen Erwerb dürfte das aber schwer werden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 20:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Sich fälschlicherweise als Urheber ausgeben

Hallo vielen Dank für die Antwort.

Komisch ist nur, dass Hannes sich nicht wehren kann. nehmen wir an, Peter läd seine Bilder bei http://www.digitalstock.de/page09.php hoch. gemäß den AGB's gibt Peter sich als Urheber aus und er erteilt ein weiterverarbeitungs und vervielfältigungsrecht. Nach einer zeit wo Peter und Hannes an den Bildern profitiert haben, kommt eine dritte Person "Carolin" den Verbreitern auf die Schlichte. Wie kann sich Hannes dagegen schützen? Können solche AGB's davor schützen und den "schwarzen Peter" zu Peter schieben oder hängt Hannes mit seinen AGB's auch mit drin?
Irgendwie ist das alles sehr undeutig, so finde ich
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  #4 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 21:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Sich fälschlicherweise als Urheber ausgeben

Zitat:
Wie kann sich Hannes dagegen schützen?
Gar nicht. Das ist das Risiko, das Hannes mit seinem Handeln eingeht.
Zitat:
Können solche AGB's davor schützen und den "schwarzen Peter" zu Peter schieben oder hängt Hannes mit seinen AGB's auch mit drin?
Weder noch. Sie sind einfach nur nichtig.
Im Endeffekt wird jeder für seine Rechtsverletzung gerade stehen m,üssen. Wobei Hannes versuchen kann, seinen Schaden dann von Peter zu fordern, das ändert aber nichts daran, das er Carolin erstmal schadensersatzpflichtig wird (von dem ganzen strafrechtlichen mal abgesehen)
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