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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige es geht um folgendes Problem: Eine Internetseite A dient als Maske für andere Internetseiten. Diese Seite ist ein BOT, den der Nutzer steuern kann. Er kann sich über seinen Account auf der Seite A anmelden, die Seite erstellt dann auf mehreren anderen Seiten neue Accounts: Bspw. Amazon, Ebay, weitere E-Shopping-Seiten.. Die Seite A bezieht nun Informationen von diesen anderen Seiten und gibt sie unter eigener Maske aus. Der Nutzer gibt also z.B. auf Seite A einen Buchtitel ein, der Bot loggt sich automatisch in die anderen Seiten ein, sammelt nur Beschreibungen und Bilder und gibt sie über Seite A wieder. Der Nutzer muss nur noch auf "Kaufen" klicken. Die Rechnung wird nach wie vor über die Original-Seiten gestellt. Seite A hat nur den Vorteil, dass sie eben mehrere Online-Dienste fremder Seiten vereint. Geld verdient Seite A nur durch Werbung, bzw. andere angebotene Dienste. Wäre so ein BOT gegen das Gesetz? Im Prinzip ist es doch nur ein Browser im Browser?! Dürfte man einfach die Bilder und Texte der anderen Seite verwenden, bzw. deren Logos verwenden, bsp: Spalte 1: Spalte 2: Artikel A Selber Artikel Ebay(logo) Amazon (logo) Bild von Ebay Bild von Amazon Text von Ebay Text von Amazon Ich freue mich (hoffentlich Lucas |
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Und was npoch dazu kommt: Der Betreiber des Bots könnte sich haftbar machen, wenn auf den ausgelesenen Seiten Rechte verletzt werden. Beispiel: Jemand bindet bei eBay ein geklautes Bild in der Beschreibung ein. Damit würde sich derjenige einer Verletzung des Urhebrrechts strafbar machen. Zieht sich jetzt A das Bild auf seine Seite, und stellt es als "sein" Bild dar (es kommt darauf an, wie der Betrachter es empfindet, nicht ob das Bild wirklich von A als seines betrachtet wird) verletzt A zusätzlich die Rechte des Urhebers, und kann vom Urheber (zusätzlich zu dem eigentlichen Verletzer) belangt werden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wow, danke für die schnelle Antwort! Dann nehmen wir lieber an, dass es nur um Stock-Fotografie geht. Die Bildrechte sind hier ganz eindeutlich geklärt. Verhält es sich dort genau so mit dem selben Bot? Der Bot gibt ja nicht die Bilder als eigene aus, es würde halt immer dastehen: Bildergebnisse von XYZ: Bild, verfügbare Größen, Preis, etc.. |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Sprich an der Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Seiten würde kein Weg vorbeiführen? Das würde ja bedeuten, dass sich Seiten wie billiger.de oder fotosearch.de oder andere Vergleichsanbieter alle ihre Rechte verhandeln/bezahlen mussten? |
| Tags: bilderrecht, bot, copyright, fremde, inhalte, maske, suchmaschine, urheberrecht |
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