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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 21:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 2
Frage Ebay Kauf rückgängig machen?


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Hallo,

wenn man bei Ebay ein Handy bei Privat kauft welches mit dieser Artikelbeschreibung angegeben ist

Code:
BLACKBERRY STORM 9500

- Headset(original verpackt)

- Reinigungstuch(original verpackt)

- Software,Datenkabel,Ladekabel mit Reiseadaptern

- original VODAFONE Rechnung(23 Monate restgarantie)

EXTRA!!! einen 8 Gigabyte Mikro SD Speicherkarte + Adapter für den SD einschub

              und eine wunderschöne Echt Leder Tasche MTT MATIATE,fantastische Passform(Nagelneu)        

              12 Display Schutzfolien

Ich verkaufe dieses tolle Handy nur weil ich ein Geschäftshandy bekommen habe,und ich zwei Handys nicht benötige.

Das Handy war etwa eine Woche in gebrauch,davon lag es ca. 5 Tage nur im Auto.

Ich schätze mal 5 Anrufe,also absolut neuwertig...keine Kratzer,nichts,Folie ist auch noch drauf.

Als Privatperson kann ich natürlich keinerlei Garantie oder Gewährleistung geben

Viel Spass beim bieten
und dann zwei Wochen später feststellt das dieses Gerät geöffnet worden ist. (Das Garantiesiegel entfernt und Schrauben verkratzt.)

Ist es für den Käufer möglich den Kauf rückgängig zu machen?


Ich hoffe ich hab das so richtig ausgedrückt und ihr könnt mir helfen.

Danke im Voraus Christoph L.


Edit: Evtl auch andere Möglichkeiten z.B. Preisminderung oder Neugerät.

Geändert von Chrisvib (17.03.2009 um 21:04 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 21:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ebay Kauf rückgängig machen?

Kommt darauf an, ob der Käufer nachweisen kann, dass dies von Anfang an war - das wären dann Sachmängel, wofür der Verkäufer die Haftung auch bei Privatverkauf nicht ausschließen kann. Nach zwei Wochen finde ich das schon sehr spät, die Nachweisbarkeit wird dann sehr schwer.
Versuchen kann man es, aber die Chancen wären eher gering.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 21:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Ebay Kauf rückgängig machen?

Welche möglichkeiten hat man dann noch?
Sollte man auf Rücknahme ansprechen oder Neugerät oder Preisminderung und inwieweit muss bzw. kann man nachweisen?

Hat man evtl vorteile in so einem Fall den Rechtsschutz einzuschalten?

Vielen Dank schon mal.
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  #4 (permalink)  
Alt 17.03.2009, 21:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ebay Kauf rückgängig machen?

Man muss eben nachweisen, dass das durch den Verkäufer gemacht wurde. Das ist die einzige Chance, wenn man Sachmängel geltend machen will. Und wenn es dann Sachmängel sind (man das beweisen kann / der Verkäufer es zugibt), hat man die Rechte, die sich daraus ergeben. Nachbesserung, wenn das kein Erfolg bringt oder nicht möglich ist, Preisminderung, Werterrsatz oder Rücktritt.
Zitat:
Hat man evtl vorteile in so einem Fall den Rechtsschutz einzuschalten?
Die Frage muss jeder für sich beantworten. Wenn man eine hat, macht es immer Sinn, wenn man rechtliche Probleme hat.
Aber meine ganz persönliche(!!!!) Meinung: Hier würde ich nicht viel Chancen sehen, die RV könnte sogar ablehnen, das zu übernehmen.
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