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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige nehmen wir mal an.. Jemand scheisst von jemand anderem ein Foto und stellt dieses Foto auf seiner Homepage. Der wo auf dem Foto zu sehen ist, will dieses Foto auch auf seiner Homepage stellen, muss er dann den Namen des Fotografen mit reinschreiben, wenn er dies verlangt obwohl er selbst als einziger auf dem Foto zu sehen ist?? Darf der wo auf dem Foto zu sehen ist, dem Fotograf verweigern das Foto auf seiner Homepage zu stellen?? Schöne Grüße, matchy |
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| Hallo 1. ist der Fotograf der Urheber. 2. Wenn Sie keine Rechte bekommen, wo Sie Abfotografiert sind, können Sie ein Verweigerungsrecht abgeben, dass dieses Bild nicht Veröffentlicht werden darf. So könnte bei ihnen ein Recht je nachdem Sie Verhandeln, ein Recht für dieses Bild bekommen. Um dieses auch im Internet hinein zustellen. Nebenbei kann man mit dem Namen des Urhebers oder ohne dessen namen je nach ... bekommen Viel Glück Zitat:
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| Ja. Zitat:
--------------------- Der Fotograf ist Urheber des Fotos - das Foto darf nur mit seiner Erlaubnis veröffentlicht werden. (Dazu zählt auch eine Website.) Der Abgebildete hat ein Recht am eigenen Bild - sein Foto darf nur mit seiner Erlaubnis veröffentlicht werden. Ausnahmen: Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Beiwerk auf einer Übersichtsaufnahme, Bilder von öffentlichen Versammlungen, Umzügen usw. In diesen Fällen ist keine Erlaubnis des Abgebildeten nötig.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Soweit das Bild nicht direkt ( Er alleine wie hier beschrieben wurde ) ist, kann die Veröffentlichung auf Webseiten Verweigern. ( Persönlichkeitsrecht ) so denke ich als Leihe. Natürlich wenn dieses Bild auf Veranstalltungen getätigt wurde soweit mehrere Personen abgebildet sind, darf Er dies,da gebe Ich ihnen Recht. Zitat:
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