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  #1 (permalink)  
Alt 19.03.2009, 17:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.03.2009
Beiträge: 1
Standard Rechte am Bild - Fotograf/ Person


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Hallo,

nehmen wir mal an..

Jemand scheisst von jemand anderem ein Foto und stellt dieses Foto auf seiner Homepage.

Der wo auf dem Foto zu sehen ist, will dieses Foto auch auf seiner Homepage stellen, muss er dann den Namen des Fotografen mit reinschreiben, wenn er dies verlangt obwohl er selbst als einziger auf dem Foto zu sehen ist??

Darf der wo auf dem Foto zu sehen ist, dem Fotograf verweigern das Foto auf seiner Homepage zu stellen??

Schöne Grüße,
matchy
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  #2 (permalink)  
Alt 20.03.2009, 19:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Rechte am Bild - Fotograf/ Person

Hallo
1. ist der Fotograf der Urheber.

2. Wenn Sie keine Rechte bekommen, wo Sie Abfotografiert sind, können Sie ein Verweigerungsrecht abgeben, dass dieses Bild nicht Veröffentlicht werden darf.

So könnte bei ihnen ein Recht je nachdem Sie Verhandeln, ein Recht für dieses Bild bekommen. Um dieses auch im Internet hinein zustellen.

Nebenbei kann man mit dem Namen des Urhebers oder ohne dessen namen je nach ... bekommen

Viel Glück



Zitat:
Zitat von matchy Beitrag anzeigen
Hallo,

nehmen wir mal an..

Jemand scheisst von jemand anderem ein Foto und stellt dieses Foto auf seiner Homepage.

Der wo auf dem Foto zu sehen ist, will dieses Foto auch auf seiner Homepage stellen, muss er dann den Namen des Fotografen mit reinschreiben, wenn er dies verlangt obwohl er selbst als einziger auf dem Foto zu sehen ist??

Darf der wo auf dem Foto zu sehen ist, dem Fotograf verweigern das Foto auf seiner Homepage zu stellen??

Schöne Grüße,
matchy
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  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2009, 02:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 10.06.2008
Beiträge: 806
Standard AW: Rechte am Bild - Fotograf/ Person

Zitat:
Zitat von Seilschaft BlackPanders Beitrag anzeigen
Hallo
1. ist der Fotograf der Urheber.
Ja.

Zitat:
2. Wenn Sie keine Rechte bekommen, wo Sie Abfotografiert sind, können Sie ein Verweigerungsrecht abgeben, dass dieses Bild nicht Veröffentlicht werden darf.
Ein was??? ("Verweigerungsrecht")

---------------------

Der Fotograf ist Urheber des Fotos - das Foto darf nur mit seiner Erlaubnis veröffentlicht werden. (Dazu zählt auch eine Website.)

Der Abgebildete hat ein Recht am eigenen Bild - sein Foto darf nur mit seiner Erlaubnis veröffentlicht werden. Ausnahmen: Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Beiwerk auf einer Übersichtsaufnahme, Bilder von öffentlichen Versammlungen, Umzügen usw. In diesen Fällen ist keine Erlaubnis des Abgebildeten nötig.
__________________
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Mit Zitat antworten
  #4 (permalink)  
Alt 22.03.2009, 09:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2007
Beiträge: 379
Standard AW: Rechte am Bild - Fotograf/ Person

Soweit das Bild nicht direkt ( Er alleine wie hier beschrieben wurde ) ist, kann die Veröffentlichung auf Webseiten Verweigern.
( Persönlichkeitsrecht ) so denke ich als Leihe.

Natürlich wenn dieses Bild auf Veranstalltungen getätigt wurde soweit mehrere Personen abgebildet sind, darf Er dies,da gebe Ich ihnen Recht.



Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Ja.


Ein was??? ("Verweigerungsrecht")

---------------------

Der Fotograf ist Urheber des Fotos - das Foto darf nur mit seiner Erlaubnis veröffentlicht werden. (Dazu zählt auch eine Website.)

Der Abgebildete hat ein Recht am eigenen Bild - sein Foto darf nur mit seiner Erlaubnis veröffentlicht werden. Ausnahmen: Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Beiwerk auf einer Übersichtsaufnahme, Bilder von öffentlichen Versammlungen, Umzügen usw. In diesen Fällen ist keine Erlaubnis des Abgebildeten nötig.
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