| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
| |||
| Anzeige Vielleicht könnt ihr bei dem folgenden Fall die Rechtssituation schildern? Person A bastelt ein eigenes Forum. Für den eigenen Account hat sich Person A eine *.gif Datei von einer anderen Seite kopiert und diese Datei als Avatar (Profilbild) verwendet. Jetzt meldet sich Person B zu Wort wegen einer Copyrightverletzung. Person B behauptet, die Datei habe er erstellt und verlangt Schadensersatz. Person A hatte die Datei jedoch NICHT von einer, der von Person B angegebenen Seiten kopiert, sondern einer ganz anderen, wo sich die Datei ebenfalls befand. Auf dieser anderen Seite befindet sich kein Haftungsausschluss, kein Copyrightzeichen und kein Text dass man etwas nicht kopieren darf. Das gesammte Thema kommt auf dieser Seite in absolut keiner Kategorien vor. Allerdings verlinkt die Datei bei anklicken zu eine der von Person B angegebenen Internetseite. Person A hat die Datei aus ihrem Forum selbstverständlich sofort entfernt, Person B verlangt trotzdem Privaten Schadensersatz. Wie ist jetzt die Rechtslage? Kann Person A dafür trotzdem belangt werden? LG Coonie |
| |||
| Dies bezüglich würde Ich warten, bis es Schriftlich im Briefkasten ist. Wenn aber A beweisen kann wo er dieses Bild herunter gezogen hatte und deren AGB gelesen hat ,(auch dieses als gegen beweis dann vorführen) wenn Anzeige schriftlich kommt. [COLOR="DarkRed"][SIZE="1"]mehr kann Ich hier nicht äußern, kein fachmann[/SIZE][/COLOR] Zitat:
|
| |||
| Wenn die Grafik geschützt ist, ist sie geschützt. Dann ist es auch egal, woher der Benutzer sie hat - ggf. muß er seinen "Lieferanten" in Regress nehmen, wenn der ihm etwas verkauft hat (hier: ein Nutzungsrecht), das er gar nicht verkaufen konnte. (Weil er es nicht hatte.) Für "einfache Webgrafiken" hat das OLG Hamm mal die erforderliche Schöpfungshöhe verneint. Will sagen: das ist letztlich Abwägungssache, und die Abwägung wird ggf. vom Gericht gemacht.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| metasuchmaschine fuer dateien/streams etc | john smith80 | Recht - MP3 & Tauschbörsen | 1 | 24.04.2008 09:43 |
| Bildernutzung von Pixelio in swf-dateien | doncor2007 | Urheberrecht | 5 | 03.12.2007 17:32 |
| Download von Dateien | Unregistriert | Urheberrecht | 8 | 29.06.2007 10:37 |
| Dateien alle weg... | Domitz | Verantwortlichkeit für Inhalte | 1 | 20.05.2007 16:01 |
| von mir erstellte Dateien bei Ebay | Anonymous | Urheberrecht | 1 | 09.05.2005 08:37 |
| |