Angenommen, eine Person eröffnet eine private Seite, auf der die Benutzer eigene Beiträge schreiben können und dann von jedem ersichtlich sind.
Nun stelle man sich vor, dass ein Benutzer den Sinn der Seite mißbraucht und sich ungehalten über Person X aus Y auslässt - Dieser liest diese "Verleumdung" bevor der Webseitenbetreiber den Beitrag sieht (weil er den Beitrag z.B. erst einen Tag später liest). Person X ist sauer und geht zu seinem Anwalt.
Da der Betreiber der Webseite die Möglichkeit an den Tag gebracht hat, etwas zu veröffentlichen, wäre er vermutlich für diesen Rechtsverstoß ja haftbar.
Wie ist ein solches Problem zu lösen? Könnte er sich mit einer Floskel á la "Der Seitenbetreiber distanziert sich von diesem Beitrag", die unter jeden Eintrag erstellt wird davon freisprechen?
Man hört ja leider immer wieder von Abmahnverfahren. Was könnte ein solcher Webseitenbetreiber machen, denn er kann ja nicht jede Sekunde vor der Seite sitzen um schnellstmöglich reagieren ( = Beitrag löschen) zu können. Was könnte dem Seitenbetreiber im schlimmsten Falle widerfahren?