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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige ich habe seit November'08 eine eigene Homepage... auf dieser Homepage veröffentliche ich jeden Tag ein neues Musikvideo via youtube-Link... man kann also das Musikvideo auf meiner Homepage anschauen... die Musikvideos habe ich nicht selber auf youtube hochgeladen... (andere User) ich nehme nur die Originalvideos... also keine Videos in denen eine MP3 abgespielt wird und z.B. Bilder von der Band zu sehen sind... ich veröffentliche keine Videos die in den Charts sind... es sind so gut wie immer alte Musikvideos... und immer im Hard-/Glam-Rock und Heavy Metal Bereich... ich verdiene kein Geld mit der Homepage und biete auch keine Download-Links an oder erkläre wie das funktioniert... (wird auch nie vorkommen) das Ziel meiner Homepage ist ganz klar: Bands die so gut wie keiner kennt, die in Vergessenheit geraten sind oder die im Radio/TV so gut wie nie gespielt werden an den Mann zu bringen... meine Frage jetzt: ist so eine Verlinkung auf meiner Homepage erlaubt?` Vielen Dank im voraus!!! |
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| Hi! Wie ich das sehe: Erlaubt ja, aber GEMA-kostenpflichtig. Erlaubt, weil YouTube das einbinden erlaubt. GEMA-kostenpflichtig, weil das Video Teil Deiner Webseite ist. Es ist ausdrücklich irrelevant, welcher Server eine Datei bereitstellt. Die GEMA-Dokumente sind gut lesbar. Ich empfehle einen Besuch auf www.gema.de -Karsten |
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| Hi, wie ist es denn, wenn ich einfach einen Screenshot des Videos auf meiner Homepage habe und von da aus auf die Youtube Seite verlinke? Gruß pichen |
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| Wenn das Video urheberrechtlich geschützt ist - wovon man immer ausgehen sollte - ist weder das Einbinden noch Screenshots anzuraten. Entscheidend ist hier aber auch immer das "sich zu Eigen machen", also wenn die Inhalte den Eindruck erwecken, sie wären Teil der Webseite und der Betreiber, mal grob erklärt. Für genaueres die Begrifflichkeit einfach mal googeln. Problematisch könnte es auch sein wenn das Video selbst Rechte von Dritten - Urheber-, Persönlichkeitsrechte etc. - verletzt. Was die GEMA angeht, die dürfte wohl das geringere Problem sein. Nicht jeder ist dort auch Mitglied. Zum anderen zahlt ja auch Youtube/Google etwas an die, bzw. sollte ... Von Musikvideos, also kommerziellen Inhalten, sollte man m.E. grundsätzlich die Finger lassen.
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| Hi, danke für die Antwort. Mir geht es im Moment um dieses Video: http://pichen.lionhead.org/archives/30-Microsoft.html Es ist ein Mitschnitt aus dem Fernsehen. Der Künstler selbst hat nichts dagegen wenn seine Sachen via Youtube veröffentlicht werden, nur ist halt die Frage welche anderen Rechte man dadurch verletzen könnte. Bzw. wie stark hat die GEMA da dann den Finger drauf? |
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