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  #1 (permalink)  
Alt 27.03.2009, 16:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.03.2009
Beiträge: 1
Standard Template für Webseiten


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Hallo,
wenn die Person A von einem Anbieter für kostenlose Templates ein Templates heruntergeladen hat um dieses anzuschauen und zu testen, dann dieses kommerziell gegen die angegebene Lizenzgebühr verwenden will, sind natürlich diese zu bezahlen. In den Nutzungsbedingungen ist vorgeschrieben ein auf der Downloadseite ein Bestellformular auszufüllen um dann eine Rechnung mit den Überweisungsdaten zu erhalten. A hat dieses Formular ausgefüllt und weggeschickt, da er auf jeden Fall bereit war, die Gebühr zu zahlen. Das Projekt Webseite hatte sich über einen längeren Zeitraum hingezogen und als diese fertig war stellte A die Seite online. Nun bekam A eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Gesamtsumme 400€), da die Lizenzgebühr noch offen war. Bei Prüfung seiner Unterlagen und dem Riesenschrecken womöglich etwas übersehen zu haben, stellte er jedoch fest, dass er von dem Betreiber niemals eine Rechnung der Lizenzgebühr erhalten hat. Eine Rechnung ist schon alleine für die Buchhaltung notwendig. A teilte dies dem RA mit und bat erneut um eine korrekte Rechnung mit den Überweisungsdaten. Von den beigelegten zu unterschreibenden Unterlagen wurde keines unterschrieben zurückgesandt.
Vorsichtshalber hat A die Seite aus dem Netz bis zur Klärung der Angelegenheit genommen.
Kann A dafür haftbar gemacht werden, wenn er das Bestellformular online ordnungsgemäß ausfüllte und wegschickte, aber keine Rechnung erhielt?
Wie würdet Ihr raten hier weiter vorzugehen?

Geändert von sternensaat (27.03.2009 um 16:54 Uhr).
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