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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige habe eine Unterlassungsklage + 150 EUR Bearbeitungsgebühren bekommen, weil ich dummerweise ein Impressum einer anderen Seite eines webdesigners kopiert habe. ich hatte übersehen, dass er persönlich auf sich hinwies (sein Firmenname). Das Impressum ist auf meinem Online-Shop, der kommerziell genutzt wird. Komme ich irgendwie um die 150 EUR herum? DANKE |
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| Ohne auch nur ansatzweise eine "Rechtsberatung" geben zu wollen, behaupte ich mal, daß nicht einmal eines von 100.000 Impressi auf dieser Welt soviel Schöpfungshöhe hat, daß man überhaupt nur darüber nachdenken bräuchte, ob es eventuell urheberrechtlich geschützt sein könnte. Daran ändert es, urheberrechtlich, nicht mal was, wenn das Ding nachweislich übernommen wurde. Aber was den Einzelfall betrifft, da muß schon ein Anwalt einen Blick auf die Details werfen. Und zwar auf alle Details.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Ich war in einem Vortrag über Internetrecht auf einer Fachmesse. Dort hieß es eindeutig, dass viele Disclaimer so mit Rechtschreibfehlern, Kommafehlern o.ä. gespickt sind, dass der Autor seine Urheberschaft eindeutig nachweisen kann, nur damit er abmahnen kann. Was das Impressum an sich angeht: Das ist ja eigentlich nur der Teil Pflichtangaben, die zu machen sind, also Eigner der Domain mit allem, was dazu gehört. Das kann kaum unterschiedlich Schöpfungshöhe haben, der Disclaimer jedoch schon lt. Aussage des Internetrecht-Anwalts, der den Vortrag gehalten hat. |
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| Zitat:
Damit überhaupt ein urheberrechtlicher Schutz besteht, muß der Text eine gewisse "Schöpfungshöhe" haben - hat er die nicht, ist er nicht geschützt. Und wie gesagt: die meisten Impressi werden diese nötige Schöpfungshöhe m.E. nicht haben.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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