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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 31.03.2009, 19:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.03.2009
Beiträge: 1
Standard Vereinsdomain nutzbar ?


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Hallo habe folgende Geschichte und Fragen dazu,

nehmen wir mal an Herr Meier ist ca. 15 Jahre in einem eingetragenem Verein tätig. Irgendwann beschließt Herr Meier nun eine Internet Domain für diesen Verein zu erwerben damit auf der entstehenden Homepage die Jugendarbeit näher gebracht werden soll. Herr Meier erwirbt nun diese Domain mit dem Namen des Vereins und bezahlt bei einem Provider die dafür anfallenden Gebühren. Herr Meier schafft es nun aber nicht diese Homepage zu erstellen. Mal fehlt die Zeit,mal die Lust mal ist es etwas anderes was dazu führt das diese Homepage zwar besucht werden kann aber dem Betrachter nur das " Page Under Construction " - Männchen entgegen winkt. So dümpelt die Homepage nun einige Jahre vor sich hin bis Herr Meier dann aus anderen Gründen diesen Verein verläßt und austritt. Die Homepage bzw. Domain behält Herr Meier und bezahlt auch hierfür brav die jährlich anfallenden Kosten. Herr Meier läßt diese Homepage noch einige Jahre so wie sie ist - nie fertig geworden und denkt schon daran bei der nächsten Gelegenheit endlich die Domain zu kündigen, denn die Pläne dort vielleicht auch nach Austritt noch Fotos oder gewesenen Aktivitäten aus dem Jugendbereich hier hochzuladen damit man ( bzw die damaligen Jugendlichen ) noch etwas zum Nachlesen haben, schwinden immer mehr und vor allem verlischt auch so langsam der letzte Gedanke an diesem Verein. Ca. 5 Jahre nach Austritt aus diesem Verein und kurz vor besagter Kündigung der Domain erhält Herr Meier einen Anruf eines der Mitglieder aus dem ehemaligen Verein. Herr Meier wird bei diesem Telefonat höflich dazu aufgefordert diese Domain doch zu kündigen da der Verein es nun auch endlich geschafft hat sich eine eigene Domain zuzulegen und eine gute Homepage erstellt hat. Die Domain von Herr Meier sei irreführend und die Besucher des Vereins würden öfters nur auf die Seite von Herrn Meier landen und das " Under Construction " Männchen sehen, wurde Ihm mitgeteilt. Da kam Herr Meier eine Idee und sagte: Ich bin bereit Euch die Domain zu überlassen ABER ich bezahle seit ewigen Jahren Geld für diese Seite so sollte ich doch wenigstens einen Teil dieser Kosten von Euch wiederbekommen. Herr Meier bat an sich mal die angefallenen Rechnungen anzuschauen und die Gesammtsumme den Verein Mitzuteilen darüberhinaus noch den " geringen " Teil den Herr Meier für die Übergabe de Domain dafür verlangt.
Herr Meier suchte also seine Rechnungen raus und da Er es ja nie so eilig hat in seinem Leben verging auch hierbei ca 1 und halb Wochen. Bevor Herr Meier nun dem Verein mitteilen konnte auf was sich die Jahresbeträge belaufen bekam dieser ein Einschreiben nach Hause geschickt, vom besagten Verein. In diesem Einschreiben wird Herr Meier nun abermals ( in der ersten Zeile ) höflichst darauf hingewiesen die besagte Domain zu löschen da Herr Meier ja seit Jahren kein Mitglied mehr wäre und er diese Domain zu unrecht besitzt. Die Löschung der Domain wird mit einer 2 .- Wochen - Frist gesetzt. Sollte die nicht eingehalten werden würde der Verein gezwungen werden den Rechtsweg einzuschalten und Herr Meier wegen " Vereinsschädigung " und für " widerrechtliche Nutzung der Webseite " anzuzeigen. Ja, da war Herr Meier erst einmal platt alles was er doch nur wollte war eine Art Aufwandsentschädigung für eine Domain die immer noch nicht " gebaut " wurde aber für die er seit Jahren immer schön bezahlte.
Jetzt meine Fragen dazu:
Würde in meiner Geschichte Herr Meier etwas zu befürchten haben wenn der Verein den Rechtsweg einschaltet und Herr Meier immer noch die Domain behalten will ( wofür auch immer ) und hat Herr Meier das Recht dazu überhaupt eine kleine " Aufwandsentschädigung " für diese Domain, im Falle eines Verkaufs an den Verein, fordern zu dürfen ???
Ich wäre dankbar für Beantwortung der Fragen

Mit freundlichem Gruß
UncleBanana
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