Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Betreibung einer Homepage über ein indiziertes Computerspiel von Deutschland aus. Der erste Teil des besagten Spiels wurde indiziert und ist nicht in Deutschland erhältlich. Nun erscheint bald der zweite Teil, über den ich gerne eine Homepage ins Internet stellen würde.
Nachdem ich mich erkundigt habe ist mir klar das eine Homepage, die auf einem deutschen Server mit DE-Domain liegt, und Inhalte oder Infos zu einem indiziertem Spiel öffentlich zur Verfügung stellt, nicht erlaubt ist, und strafrechtlich verfolgt wird. Also ist es mir nicht erlaubt eine Homepage über das indizierte Spiel auf deutschem Webspace zu betreiben.
In Österreich ist das Spiel erhätlich und nicht indiziert. Ich könnte mir Webspace in Österreich und eine .AT Domain von Deutschland aus bestellen, und die Homepage von Deutschland aus, auf dem AT-Server betreiben. Im Impressum würde meine Adresse aus Deutschland stehen.
Jetzt zu meiner Frage. Ist es mir erlaubt, eine Homepage mit Inhalten die in Deutschland indiziert sind, aus Deutschland aus in Österreich zu betreiben, oder würde ich mit dieser Handlung auch eine Straftat begehen?
Mit freundlichen Grüßen