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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich habe ien großes problem mit meiner Domain und würde gerne mal das agnze Schildern um Euren Rat zu hören: Ich habe per Fax am 28.02.05 meinen Webspace bei meinen alten provider gekündigt, und in die Kündigung ebenfalls gleich erwähnt das ich einen KK-Antrag noch zusenden werde. Dieses KK-Antrag wurde am 2.05.06 von mir per Fax versendet. Am 18.06.05 lief nun der Vertrag aus und es wurde kein KK-Antrag wie gewünscht ausgeführt. Ganz im Gegenteil die Domain wurde durch einen Domainrobot registriert. Bei den nachforschungen hat sich herrausgestellt , das der alte Provider das Fax angeblich nie erhalten hat , und somit die Domain einfach auslaufen lassen hat. Es wurde von meinen alten provider ein Löschungsantrag an die Denic geschickt ,obwohl ich dies garnicht wollte. Nun behaubtet mein alter provider auch das nie ein KK-Versuch unternohmen wurde und der im KK-Antrag befindliche Provider nicht Mitglied der Denic ist. Ich kann nun die Domain gegen einen Betrag von 250,-€ zwar zurückkaufen, was zwar ärglerich ist, aber darf der Provider die Löschung der Domain ohne meine Zustimmung einfach löschen lassen???????? Um ein Antwort würde ich freuen. |
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| Hi Jörg, etwas späte antwort :-) Ein Klares NEIN! Der Provider darf die Domain nicht löschen. Dazu muß eine extra Erlaubnis für vorliegen. ( Ich möchte die domain nicht weiter nutzen und bitte um löchung der domain ) Es bestehen 2 Verträge. 1 Domain vertrag 2 Housing vertrag Du hast nur den 2 gekündigt. Der Provider hätte im zweifelsfall die Domain in den Transit geben müßen. Was kann man nun machen ? Das kommt ganz drauf an was nun mit der domain ist und was gelaufen ist. Das kein CHPROV ( ehml. KK ) gestartet worden sein läßt sich nachvollziehen. Ansonsten melde dich doch mal bei mir unter: thedoc(at)wtnet.de Wenn du mir die domain nennst kann ich mal schaun. Gruß Fabian |
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| Hallo, der Post ist etwas älter doch mein Fall ist eventuell ähnlich gelagert: Ich habe über 1und1 eine .com-Adresse registrieren lassen und diese einige Jahre als freiberuflicher Grafiker in Betrieb gehabt. Nun geriet ich in finanzielle Schwierigkeiten, den Zahlungsauforderungen von 1und1 und später einem beauftragtenm Inkassobüro konnte ich nicht mehr nachkommen. Nach längerer Zeit wurde die Domain scheinbar von 1und1 freigegeben. In der Zwischenzeit wurde sie von einem Domainhändler in den USA registriert. Ist 1und1 da rechtich einwandfrei vorgegangen? Oder hätte sie die Domain noch gar nicht freigeben dürfen? grüße + vielen Dank! "unregistrierter Benutzer" |
| Tags: darf, domain, loeschen, provider |
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