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| Anzeige Wenn jemand einen eigenen Filehoster hat(beispiel rapidshare.com) und dort ein Premium Account anbieten will, also so das Premium User schneller Download können und so, und er nimmt dann für einen Account 5€. Muss er dann irgendwie Steuern Zahlen? Und muss er dafür schon 18 sein? lg.Killerhamster08 |
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| Gewinnabsicht => Gewerbe > 18 => Einverständnis der Eltern + Einverständnis Gericht => Gewerbe Der Prozess kann sich allerdings ein bisschen hinziehen. Lohnt sich also u.U. ein, zwei Monate zu warten, bis man 18 ist, und dann das erst zu starten, als mitm Vormundschaftsgericht (müsste es zumindest sein) sich lange rumzuplagen. Also kommt auch darauf an, wie weit man von der 18 entfernt ist. Gewerbe => in Abhängigkeit vom Gewinn ggf. Einnahmen-Überschussrechnung => Steuererklärung Zu beachten ist halt, wie viel Gewinn und Umsatz zu erwarten sind. Wird man s.g. Kleinunternehmer, weist man keine Umsatzsteuer aus, brauch diese also nicht an das FA abführen, kann allerdings auch die Umsatzsteuer, die man selbst bezahlt (im Einkauf) nicht gegenrechnen. |
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| @Elradon: Deine Antwort lässt IMO anderes vermuten, als Du es wohl gemeint hast. @killerhamster08: Ein Gewerbe besteht, wenn selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht etwas unternommen wird, mit dem man im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr auftritt (vgl. § 15 Abs. 2 S. 1 EStG). Da kommt es weder auf das Alter, noch auf die Legalität an (auch der Hehler ist steuerpflichtig..). Das Steuerrecht greift immer zu Will sagen: Betreibst Du das ganze Projekt, um Gewinne zu erzielen - was natürlich auf jeden Fall gegeben ist, wenn tatsächlich Gewinne erzielt werden - besteht Steuerpflicht. Das muss dann auch dem Finanzamt angezeigt werden. Du solltest Dich in diesem Fall oder bei Zweifeln mit einem Rechtsanwalt / Steuerberater in Verbindung setzen. Das kostet zwar erst einmal Geld, kann aber später eine Menge Ärger sparen. Ab einem Gewinn (nicht Umsatz!) von ca. 7,6 TEUR wird auch Einkommensteuer, ab einem Gewerbeertrag von 24,5 TEUR Gewerbesteuer anfallen. Ab einem Umsatz von 17,5 TEUR besteht regelmäßig auch Umsatzsteuerpflicht. Betreibst Du ein Gewerbe, musst Du dieses auch beim Gewerbeamt anmelden. Als Minderjähriger darfst Du ein Gewerbe allerdings nur betreiben (und erhälst sonst auch keinen Gewerbeschein), wenn Du eine Genehmigung vom Vormundschaftgericht hast... Ob sich der Aufwand lohnt, sei mal dahingestellt. Solltest Du mit Deinen Eltern der Meinung sein, dass ja oder dies ernsthaft überlegen, rate ich auch, hierzu einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann Dich in Deinem konkreten Fall beraten (solche Genehmigungen sind möglich, aber auch nicht unbedingt einfach zu erhalten). Aber wie gesagt: Sofern Du tatsächlich ein Gewerbe betreibst, ob angemeldet, erlaubt oder wie auch immer, können sehr wohl steuerliche Pflichten erwachsen. Grüße bengoshi www.bengoshi-berlin.de |
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