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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Es geht um einen Vertragsabbruch durch einen Kunden. Es wurde die Erstellung einen Systems von einem Kunden in Auftrag gegeben und zur Bestätigung auch eine Vorauszahlung getätigt. Damit wurde auch ein Vertrag geschlossen. Nun da das System zu ca. 90% fertig ist, kamen dauernd Änderungswünsche vom Kunden, die durch den Vertrag nicht gedeckt sind und an sich erheblichen Zusatzaufwand bedeuten. Nach vielen Anrufen vom Kunden und stundenlangen Gesprächen (teilweise gegen 1 Uhr Nacht am Wochenende) verlangte er nun mündlich eine Vertragsänderung mit Zusicherungen, die im Vertrag nicht aufgeführt sind. Nach unseren mehreren Absagen noch weiter vom Vertrag abzuweichen bekamen wir eine Benachrichtigung über Vertragsabbruch weil Zitat "keine professionelle qualifizierung in der Pünktlichkeit Ihrerseids vorhanden ist". Nun laut unserer AGB muss man den Abgabetermin und/oder den Bearbeitungszeitraum im Vertrag schriftlich festhalten. Wird das nicht getan, so gilt ein Bearbeitungszeitraum von 6 Monaten für Design und 1 Jahr für Programmierung. Es wurde weder ein Termin noch ein Zeitraum schriftlich festgehalten. Desweiteren gilt laut AGB, dass bei Vertragsabbruch/Kündigung alle durchgeführten Arbeiten innerhalb von 14 Tagen ach Vertragsabbruch und nachfolgender Rechnung i voller Höhe bezahlt werden müssen. Das ist auch im Vertrag nirgends anders geregelt. So, nun weigert sich der Kunde zu zahlen und droht dauernd mit einer Klage, weil er nicht für "ein halbes Produkt" zahlen will. Was können Sie in so einer Konstellation raten? Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Geändert von aehrlich (06.04.2009 um 03:13 Uhr). |
| Tags: abbruch, abgabe, agb, kuendigung, termin, vertrag |
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