Suche

Rechtsberatung vom spezialisierten Anwalt


Anzeige

Information

Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt.



Anzeige

Zurück   Forum zum Internetrecht > Onlinerecht > Sonstiges zum Onlinerecht

Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

Antwort  
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 06.04.2009, 11:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.04.2009
Beiträge: 2
Standard Sonderkündigungsrecht Internetprovider


Anzeige
Auf meine letzte Anfrage erhielt ich keine Antworten, vermutlich habe ich zu einzelfallbezogen oder einfach zu umfangreich gefragt. Hier einfach nochmal kurz und knapp und ganz allgemein ein paar Fragen zum Thema Sonderkündigungsrecht für Internet- und Telefonflatrates.

1. Gibt es eine maximale Anzahl an Schaltterminen ab welcher man bei einem Provider aufgrund der weiteren Nichtverfügbarkeit der Leistung (Telefon- und Internetanschluss) vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann wenn der Anschluss noch nie in Betrieb war? Ausgehend natürlich davon, dass der Erfolg der Termine nicht durch Fehlverhalten des Kunden beeinträchtigt wurde.

2. Gibt es eine Zeitspanne von der Bestellung bis zur Verfügbarkeit der Leistung (Telefon- und Internetanschluss) ab deren Überschreitung der Kunde Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht machen kann?

3. Kann für entstandenen Aufwand im Falle einer Vertragssonderkündigung Schadenersatz eingefordert werden?

4. Kann ein Provider der die Leistung nicht erbringt (Leitungsschaltung nicht möglich / Schalttermine von Technikern nicht wahrgenommen etc) ernsthaft auf der vollständigen Vertragslaufzeit bestehen (und damit den Anschluss für andere Anbieter blockieren)?

5. Kann ein Provider für nicht erbrachte Leistungen (die Leitung ist nicht geschaltet) Forderungen geltend machen?

6. Ist es wirklich Pflicht des Endkunden, sich um die Schaltung der Leitung zu bemühen oder muss nicht vielmehr hier der Provider im Problemfall auf den Kunden zukommen?

7. Hat jemand Erfahrungen wie in diesem Fall am besten vorzugehen wäre? Ist die Verbraucherschutzzentrale eine sinnvolle Anlaufstelle?

Vielen Dank fürs Lesen und Beantworten!
Mit Zitat antworten

Antwort
Tags: , , , ,



Themen-Optionen
Ansicht

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Internetprovider: Sonderkündigungsrecht bei Nichterbringung der Leistung dynshiz Sonstiges zum Onlinerecht 0 03.04.2009 22:03
Vertragsproblem Internetprovider Cidel Sonstiges zum Onlinerecht 6 30.08.2007 15:05



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:23 Uhr.


//AT-Internet

SEO by vBSEO

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46