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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige angenommen, jemand hat vor einiger zeit eine subdomain xyz.abc.com beim Inhaber der Domain abc.com einrichten lassen, um seine Angebote dort platzieren zu können und zugehörigen Webspace gleich mit zu bekommen. Mittlerweile flössen jährliche Zahlungen für die Vorhaltung von Domain und Inhalt. Trotz mehrfacher Aufforderung käme der Inhaber der Domain abc.com nun aber eben der Forderung, diese Inhalte zu löschen und die Subdomain inaktiv zu setzen, nicht nach. Welche gesetzliche Grundlage könnte man bei einer nachdrücklichen Forderung einbringen, ohne einen Anwalt einschalten zu müssen - wenn die Beziehung zwischen beiden grundsätzlich als strategisch wichtig und fragil angesehen würde? Vielen Dank für jeden Hinweis, auch auf andere Foren etc. - ich weiß nämlich nicht, wo ich Suche-mäßig ansetzen könnte. |
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