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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 22.06.2005, 17:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 22.06.2005
Ort: Berlin
Beiträge: 1
Standard Loeschung eines Accounts bei E-Bay


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Info:
(zum Glueck bin ich nicht von E-Bay abhaengig wie viele andere Geschaeftspartner)
Die Historie:
Ich war Mitglied bei E-Bay: guebei1 ( 28) 3 Jahren 11 Monaten
Mein Bewertungsprofil war 100% positiv.

Da bekam ich folgendes E-Mail von:


wir bedauern Ihnen mitteilen zu muessen, dass wir Ihren eBay-
Account aus dem folgenden Grund sperren mussten:

Bieten auf eigenen Auktionen - der absichtliche Gebrauch von
Zweitaccounts oder anderen eBay-Mitgliedern, um den Preis der
Auktion kuenstlich in die Hoehe zu treiben bzw. das
Bewertungsprofil zu manipulieren.

Ich antwortete per E-Mail an:


Hallo,
ich habe nochmals den Vorgang ueberprueft,
ich bin mir keinem Vorgang ihrer Beschuldigung bewusst.

Daraufhin kam folgende Antwort:

Aufgrund der Struktur Ihrer Transaktionen und Ihres Bewertungsprofils
muessen wir annehmen, dass Sie selbst ueber einen Zweitaccount oder
andere eBay-Mitglieder nach Absprache auf Ihre Auktionen geboten
und Sie
bewertet haben.

Ich konnte immer noch nicht ausfindig machen was gemeint war.

(Es bestand fuer mich keine Moeglichkeit die Details der Anschuldigung zu hinterfragen.
Da ich den Account nicht unbedingt brauche, bat ich um die Loeschung aus dem Netz.
Ich bin ja immer noch unter dem Verkaeufer-Namen guebei1 registriert.)

Das ganze macht ja keinen positiven Eindruck.

(Kunden hatten mich per E-Mail gefragt was da los waere)

Ich schrieb nochmals ein Mail,
die Antwort kam unerwartet nach 5 Minuten, obwohl normalerweise darauf hingewiesen wird, dass eine Antwort zwischen 12 und 24 Stunden dauert.

Die Antwort mit neuer Unterstellung:

Hallo,

vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

Sie haben uns gebeten, die ueber Sie bei uns gespeicherten Daten zu
loeschen.

Ihrer Bitte um Loeschung Ihrer Daten koennen wir nicht nachkommen.

Wir haben Sie dauerhaft vom Handel bei eBay ausgeschlossen und Ihnen
eine erneute Anmeldung untersagt. Dies entspricht einem "virtuellen
Hausverbot". Die weitere Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten ist
daher gemaess § 35 Abs. 3 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz zulaessig, da
sie erforderlich ist, um unzulaessige Wiederanmeldungsversuche zu
verhindern. Dieses Verfahren ist konform mit den datenschutzrechtlichen
Bestimmungen und erfolgt zudem in Abstimmung mit der für eBay
zustaendigen Datenschutzaufsichtsbehoerde.

Des Weiteren moechten wir Sie darauf hinweisen, dass wir zudem aufgrund
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften gesetzlich dazu
verpflichtet sind, bestimmte Daten in gesperrter Form laengerfristig zu
speichern.

Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis!



Mit freundlichen Gruessen

Leo Winter
eBay - Sicherheit

eBay - Der weltweite Online-Marktplatz!



MfG

guebei
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