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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige (zum Glueck bin ich nicht von E-Bay abhaengig wie viele andere Geschaeftspartner) Die Historie: Ich war Mitglied bei E-Bay: guebei1 ( 28) 3 Jahren 11 Monaten Mein Bewertungsprofil war 100% positiv. Da bekam ich folgendes E-Mail von: wir bedauern Ihnen mitteilen zu muessen, dass wir Ihren eBay- Account aus dem folgenden Grund sperren mussten: Bieten auf eigenen Auktionen - der absichtliche Gebrauch von Zweitaccounts oder anderen eBay-Mitgliedern, um den Preis der Auktion kuenstlich in die Hoehe zu treiben bzw. das Bewertungsprofil zu manipulieren. Ich antwortete per E-Mail an: Hallo, ich habe nochmals den Vorgang ueberprueft, ich bin mir keinem Vorgang ihrer Beschuldigung bewusst. Daraufhin kam folgende Antwort: Aufgrund der Struktur Ihrer Transaktionen und Ihres Bewertungsprofils muessen wir annehmen, dass Sie selbst ueber einen Zweitaccount oder andere eBay-Mitglieder nach Absprache auf Ihre Auktionen geboten und Sie bewertet haben. Ich konnte immer noch nicht ausfindig machen was gemeint war. (Es bestand fuer mich keine Moeglichkeit die Details der Anschuldigung zu hinterfragen. Da ich den Account nicht unbedingt brauche, bat ich um die Loeschung aus dem Netz. Ich bin ja immer noch unter dem Verkaeufer-Namen guebei1 registriert.) Das ganze macht ja keinen positiven Eindruck. (Kunden hatten mich per E-Mail gefragt was da los waere) Ich schrieb nochmals ein Mail, die Antwort kam unerwartet nach 5 Minuten, obwohl normalerweise darauf hingewiesen wird, dass eine Antwort zwischen 12 und 24 Stunden dauert. Die Antwort mit neuer Unterstellung: Hallo, vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Sie haben uns gebeten, die ueber Sie bei uns gespeicherten Daten zu loeschen. Ihrer Bitte um Loeschung Ihrer Daten koennen wir nicht nachkommen. Wir haben Sie dauerhaft vom Handel bei eBay ausgeschlossen und Ihnen eine erneute Anmeldung untersagt. Dies entspricht einem "virtuellen Hausverbot". Die weitere Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten ist daher gemaess § 35 Abs. 3 Nr. 2 Bundesdatenschutzgesetz zulaessig, da sie erforderlich ist, um unzulaessige Wiederanmeldungsversuche zu verhindern. Dieses Verfahren ist konform mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und erfolgt zudem in Abstimmung mit der für eBay zustaendigen Datenschutzaufsichtsbehoerde. Des Weiteren moechten wir Sie darauf hinweisen, dass wir zudem aufgrund handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften gesetzlich dazu verpflichtet sind, bestimmte Daten in gesperrter Form laengerfristig zu speichern. Vielen Dank fuer Ihr Verstaendnis! Mit freundlichen Gruessen Leo Winter eBay - Sicherheit eBay - Der weltweite Online-Marktplatz! MfG guebei |
| Tags: accounts, ebay, loeschung |
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