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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige wenn man von Deutschland aus eine Website für Holländer, auf Holländisch, betreiben möchte und die Domain ist eine in Deutschland registrierte .nl Domain, muss man dann ein Impressum nach Deutschem Gesetz mitaufnehmen (auf Holländisch übersetzt)? Ich gehe da von aus das der Betreiber sein Gewerbe in Deutschland angemeldet hat. Mir ist die ganze Sache nicht ganz klar. Vielen Dank im Voraus. |
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