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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 28.06.2005, 15:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard Garantieabwicklung bei ersteigerten Produkten


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Guten Tag,

Ich habe Oktober letzten Jahres einen Subwoofer bei Ebay ersteigert.

Subwoofer kam, mit Rechnung und so weiter, alles schön und gut.

bis vor kurzem hat er sich abgeschaltet und geht seit daher nicht mehr.

Ich habe den Käufer angerufen und ihm alles erklärt, doch er will mir die Garantie verweigern mit der Aussage: "Wahrscheinlich ist die Schwingspule durchgebrannt und Garantie gibt es nur auf Material-Fehler"

jetzt frag ich mich: ist das denn kein Material-Fehler?

Am nächsten Tag habe ich ihm per Fax einen Brief geschickt indem ich im klar machen wollte das ich sofort meine rechtlichen Anspüche geltend machen will.

und Jetzt meldet er sich nicht.

Kann mir jemand einen Rat geben was ich jetzt machen kann.
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