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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 15.04.2009, 13:32
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Beiträge: 2
Standard Software aus Bundles verkaufen


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Hallo!

Darf man Software aus einem Bundle (z.B. Software, die bei einem elektronischen Gerät dabei war) bei eBay verkaufen?
Auf den meisten Bundles steht ja sowas in der Art drauf: "Nicht seperat verkäuflich"

Wie sieht die Rechtslage aus?

MfG
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  #2 (permalink)  
Alt 15.04.2009, 16:46
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Beiträge: 2.281
Standard AW: Software aus Bundles verkaufen


http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm


Klärt es wohl am besten. Kurz: Kauf ist legal. Verkauf auch, außer man ist direkter Vertragspartner von Microsoft.
Für Private greift hier aber der Erschöpfungsgrundsatz.

Zu unterscheiden ist dieses Urteil jedoch vom Weiterverkauf von Einzellizenzen aus Lizenzbündeln, sog. Volumenlizenzen.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.04.2009, 19:55
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Beiträge: 2
Standard AW: Software aus Bundles verkaufen


Es geht nicht speziell um M$. Die Software ist bei dem was ich meine ja nicht installiert oder so. Ich weiß nicht genau ob OEM das gleiche ist, das ich meine.. ich erklärs im Folgenden nochmal genauer.

Ich meine eher sowas:
Jemand kaufe sich z.B. ein Grafiktablett zur Bearbeitung von Fotos. In dem Paket sei auch eine kommerzielle Software von einem anderen Hersteller vorhanden/beigelegt (bspw. ein Programm von Adobe o.ä).

Darf man diese Software nun einzeln verkaufen? Besonders, wenn auch der CD noch "Nur für Bundles. Nicht seperat verkäuflich.", draufsteht.
Ich interpretiere diesen Satz so, dass man die CD nicht einzeln von dem Händler des Grafiktabletts kaufen kann, sondern, dass diese nur in Verbindung mit diesem Produkt gekauft werden kann.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.04.2009, 20:28
Super-Moderator
 
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Ort: Hessen
Beiträge: 2.281
Standard AW: Software aus Bundles verkaufen


Naja, man ersetze das Wort "PC" im oben verlinkten Urteil durch "Grafiktablett". Das Ergebnis ist m.E. identisch. Die Erschöpfungswirkung dürfte meiner Ansicht hier ebenfalls eintreten. ... ist jedenfalls meine Ansicht dazu.
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