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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Wie muss man sich dabei verhalten. Muss man die Forderung bezahlen ? |
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| Was ist hier unter "Kleingedruckten" zu verstehen? AGB, Sternchen mit Verweis auf einen Preis am unteren Rand (zu dem man scrollen muss)? Denn auch die Abo-Fallen haben mittlerweile dazugelernt und ihre "Angebote" teils umgestaltet. Meist bewegen sich diese Seiten aber noch immer sehr dicht an der Grenze des rechtlich möglichen. Aber im Grunde ist das Ziel immer das Gleiche: Jemanden reinzulegen. Ob man nun zahlen muss, ist m.E. immer eine Sache des Einzelfalls. Gut ist es grundsätzlich immer ersteinmal zu widerrufen (Vorsicht: 2 Wochen Frist, nach Erhalt der Belehrung!). Auch der Vertrag selbst sollte angefochten (Unwirksamkeit aufgrund überraschender Klauseln in den AGB bzgl. der Kostenpflichtigkeit des Angebots, Irrtum § 119 Abs. 1 BGB über die Kostenpflichtigkeit und dies unverzüglich nach Kenntnisnahme über die Kostenpflicht) werden. Präventiv ist dann der Vertrag auch gleich kündigen. Wichtig: Nicht einschüchtern lassen. Denn in einem kann man sich bei Abo-Fallen meist sicher sein, ein Urteil eines Gerichts dürften diese Anbieter nicht riskieren wollen. Helfen tun übrigens auch die Verbraucherzentralen. Dort gibt es auch bereits Musterschreiben. Grundsätzlich sollte man sich zuvor rechtlich beraten lassen. Sei es bei einem Anwalt oder eben den zuvor genannten Verbraucherzentralen.
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| Auf der Theorie-Test seite wird erst später verdeckt ein Preis angezeigt. In der Rechnung steht nur das man zahlen muss aber noch immer kein Preis und jetzt in dem Inkasso schreiben steht wieviel man zahlen muss. Was passiert wenn die 2 wochen schon vergangen sind um wiederspruch einzulegen? Geändert von sel_os (16.04.2009 um 13:56 Uhr). |
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| Freeware Tool gegen Internetabzocke / Scheingratisangebote | officerblue | Sonstiges zum Onlinerecht | 3 | 19.02.2007 10:19 |
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