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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 15.04.2009, 22:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2009
Beiträge: 2
Standard Internetabzocke


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Alte Bekannte mit neuer Firma zocken mit Internet Fahrschul-Theorie fragebögen ab. Dieser Nutzlosdienst soll 12,- Euro pro Monat kosten. Bei einer einjährigen Laufzeit macht das insgesamt 144,- Euro. Den Preishinweis muss man aber wieder einmal mit der Lupe im Kleingedruckten suchen.Nach aufforderung der eingabe von Email adressen und dem akzeptieren der agb wird eine Rechnung in höhe von 144€ erhoben von denen nie die rede war bis zum epmfang der Email mit den ergebnissen des Test.
Wie muss man sich dabei verhalten.
Muss man die Forderung bezahlen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 15.04.2009, 23:00
Super-Moderator
 
Registriert seit: 07.03.2007
Ort: Hessen, DA
Beiträge: 2.241
Standard AW: Internetabzocke

Was ist hier unter "Kleingedruckten" zu verstehen? AGB, Sternchen mit Verweis auf einen Preis am unteren Rand (zu dem man scrollen muss)?

Denn auch die Abo-Fallen haben mittlerweile dazugelernt und ihre "Angebote" teils umgestaltet. Meist bewegen sich diese Seiten aber noch immer sehr dicht an der Grenze des rechtlich möglichen. Aber im Grunde ist das Ziel immer das Gleiche: Jemanden reinzulegen.

Ob man nun zahlen muss, ist m.E. immer eine Sache des Einzelfalls. Gut ist es grundsätzlich immer ersteinmal zu widerrufen (Vorsicht: 2 Wochen Frist, nach Erhalt der Belehrung!). Auch der Vertrag selbst sollte angefochten (Unwirksamkeit aufgrund überraschender Klauseln in den AGB bzgl. der Kostenpflichtigkeit des Angebots, Irrtum § 119 Abs. 1 BGB über die Kostenpflichtigkeit und dies unverzüglich nach Kenntnisnahme über die Kostenpflicht) werden. Präventiv ist dann der Vertrag auch gleich kündigen.

Wichtig: Nicht einschüchtern lassen. Denn in einem kann man sich bei Abo-Fallen meist sicher sein, ein Urteil eines Gerichts dürften diese Anbieter nicht riskieren wollen.

Helfen tun übrigens auch die Verbraucherzentralen. Dort gibt es auch bereits Musterschreiben. Grundsätzlich sollte man sich zuvor rechtlich beraten lassen. Sei es bei einem Anwalt oder eben den zuvor genannten Verbraucherzentralen.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.04.2009, 12:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.04.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Internetabzocke

Auf der Theorie-Test seite wird erst später verdeckt ein Preis angezeigt.
In der Rechnung steht nur das man zahlen muss aber noch immer kein Preis und jetzt in dem Inkasso schreiben steht wieviel man zahlen muss.
Was passiert wenn die 2 wochen schon vergangen sind um wiederspruch einzulegen?

Geändert von sel_os (16.04.2009 um 13:56 Uhr).
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