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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige wie sich Kunst im öffentlichen Raum darstellt. Thema StreetArt oder Straßenkunst im weitesten Sinne. Es ist sicherlich Geschmacksache aber StreetArt ist nicht immer nur Geschmiere auf öffentlichen Wänden. Ich möchte auf meiner Internetseite einen Raum einrichten, in dem eine Bühne geboten wird, diese Kunst in einer Galerie zu präsentieren. Vorläufig würden da nur Fotos präsentiert, die ich selbst erstellt habe. Ich mache also Fotos von Gemälden, Zeichnungen und Kunstobjekten, da können große Wandbilder von Auftragsarbeiten, Pflastermalerei und andere Kunstwerke von unbekannten/anonymen Künstlern drin enthalten sein. Mittelfristig wird auch eine Möglichkeit geboten, das User Bilder zur Verfügung stellen können, nach dem ich es redaktionell überprüft habe (strafrechtlich, nicht rassistisch und/oder sexistisch etc.) Wie sieht es mit den rechtlichen Bedingungen aus, kann es da irgendwelche rechtlichen Schwierigkeiten geben. Strafrechtlich, Urheberrecht etc. Wie sichert man sich da rechtlich ab, hat jemand dazu einen Rat. mo |
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| Ich sehe da ein Grundproblem: Zumindest ein Teil dieser "Street-Art" wird soviel "Schöpfungshöhe" haben, daß urheberrechtlicher Schutz besteht. Sollte das jeweilige Werk dann "dauerhaft" an "öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen" angebracht sein, greift §59 UrhG (Panoramafreiheit). "Street-Art" hat ja aber oft gerade die Eigenschaft, nicht "dauerhaft" zu sein. Und dann greift §59 UrhG nicht, und die Erlaubnis des Urhebers ist erforderlich, um eine fotografische Vervielfältigung des Werkes zu veröffentlichen.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: bildergalerie, stassenkunst, streetart |
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