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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 28.06.2005, 18:14
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.06.2005
Beiträge: 1
Standard Rücksendung defekter Ware, angeblich nicht angekommen


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Hallo,

ich habe bei Ebay einen Artikel erworben, der sich als defekt herausgestellt hat. Der Verkäufer hat mir Umtausch angeboten, wenn ich ihm zunächst die defekte Ware zurücksende; näheres über Art der Rücksendung und wer die Kosten dafür trägt, wurde nicht besprochen. Also habe ich den Artikel als unversicherte Warensendung zurückgeschickt, wie ich ihn auch erhalten hatte, das Problem: nun behauptet der Verkäufer, er habe die Rücksendung nicht erhalten. Was habe ich nun für Rechte? Erfolgt die Rücksendung defekter Ware nicht grundsätzlich auf Kosten und Risiko des Verkäufers?

MFG
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  #2 (permalink)  
Alt 03.07.2005, 01:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2004
Beiträge: 1.732
Standard

Angeblicher Waschbär :shock: , Du hast Dir Deine Frage praktisch selbst beantwortet:

Wenn Deine Vermutung richtig ist, dann gehen jetzt alle unangenehmen Pflichten aus dem Vertrag zu Lasten des Verkäufers - bis auf eine: Du musst als Käufer natürlich nachweisen können, dass die Rücksendung tatsächlich erfolgt ist. Die korrekteste Möglichkeit dafür ist ein Paket mit Einlieferungsschein. (7,00 € sollte man auslegen können).

elPhilosoph

PS
Du sagst:
"Ware angeblich nicht angekommen". :shock:
Der Verkäufer sagt vielleicht:
"Ware angeblich defekt" :shock:
und
"Ware angeblich versandt" :shock:
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