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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Ähnliche aber nicht exakt die gleichen hat er einige Std. später für weniger Geld im Netz gefunden . Er hat aber vergessen, die Bestellung die vorhergegagen war, zu stornieren. Als die 1. Ware kam, hat er die Annahme verweigert. Einen Tag später kam ein Anruf des Geschäftsführers, der wissen wollte wiesop weshalb warum denn die Warenannahme verweigert wurde. Da Herr A. dem Firmencomputer benutzt hat, um die Waren zubestellen, geht der Geschäftsführer des Onlineshops davon aus das die Waren für Gewerbliche zwecke bestellt wurden. Der Geschäftführer bezog sich nur auf "gewerblich" und ging nicht auf Erklärungsversuche von Herrn A. ein. Darauf hin hat Herr A. an seinem Privat-PC die AGBs des Shops aufgerufen, die im sagen, er habe als "Proivatmann" alles richitg gemacht. Nach einigen Emailverkehrs mit dem Shopbetreiber, kam dann 3 Monate keine Antwort des geschäftsführers, was dazu führte das Herr A. davon ausging, dass sie Sache damit erledigt sei. Doch dann urplötzlich, 3 Monate nach der "funkstille" kam ein Anruf an den Arbeitgeber des Herrn A. vom Geschäftsführer des Onlineshops und stellt die Dinge so dar, als wäre es eine gewerbliche Bestellung gewesen, da es der Firmen-Pc war von dem aus die Bestellung getätigt wurde. Dieses hat er an Hand der IP erkennen können. Er drohte damit die Sache als Betrugsfall an die Staatsanwaltschaft, bzw. die Polizei weiterzuleiten. Jetzt einige Fragen zur Geschichte iun Kurzform: Hat Herr A. als Privatmann gehandelt oder gewerblich? Konnte der Geschäftsführer nach 3 Monaten ohne Meldung jeglicher Art, noch etwas geltend machen. Oder ist es egal ob er sich zwischendurch gemeldet hat, z.B. durch Mahnungen? Hat Herr A. noch ein Rückgabe Recht? Konnte der Geschäftführer den Arbeitgeber des Herrn A. überhaupt belangen? Dazu kamen dann zu letzt nochmalige Erklärungsversuche des Herrn A. an den Geschäftführer, der am Ende des Telefonesprächs wieder mit einem Anwalt drohte und einen Mitschnitt des Telefonats als selbstverständlich erklärte, wobei er es anscheinend vergessen hatte, den Mittschnitt durch Herr A. erlauben zu lassen. Muss der dies? |
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| Bei Online-Bestellungen besteht ein 14tägiges Rückggaberecht. Insofern war es eher dumm, die Annahme zu verweigern. Man hätte die Sachen annehmen und dann gleich zurückschicken sollen...
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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