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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige ich habe bei Ebay ein Gerät gekauft, was sich nach dem Überweisen und Ankunft als gestohlen herausgestellt hat, da ich Firmendaten auf dem Gerät vorgefunden habe, und die Firma kontaktiert hatte. Es sollte sich bei dem Gerät um eine Zwangsversteigerung handeln. Hierfür habe ich mir vom Verkäufer eine Kaufbestätigung zusenden lassen. Hierbei hat mich die fehlende Mehrwertsteuer, der falsch ausgewiesene Betrag stutzig gemacht. Nachdem die Seriennummer mit der Firma verglichen wurde, hat sich herrausgestellt, das das Gerät gestohlen wurde. Daraufhin habe ich es bei der Polizei sicherstellen lassen. Der Verkäufer möchte mir das Geld allerdings nicht zurücküberweisen, da er ohne Gerät auch kein Geld zurücksendet. Dabei hat er doch den Vertrag garnicht erfüllt, da es sich um mangelhafte Ware im Rechtssinne handelt. D.h. er konnte den Vertrag zu beginn der Auktion bereits nicht erfüllen. Ich habe Ihn daraufhin mehrmals freundlich darauf aufmerksam gemacht, das er mir doch bitte mein Geld zurücküberweisen solle. Er antwortete darauf nur, das sein Anwalt ihm empohlen hat, es nicht zu tun. Sein Anwalt würde aber mit mir noch in Kontakt treten. Dies ist allerdings bis heute noch nicht der Fall gewesen. Daher habe ich einige Fragen. Ist ein Anwalt verpflichtet dem "Gegner", in diesem Fall mir etwas schriftlich mitzuteilen, was der Verkäufer also mein "Gegner" mir zugesichert hat?. Wenn ich eine Mahnung als Einschreiben mit Rückschein an Ihn versendet habe, gilt dan die Mahnung als Zugestellt, sobald er in seinem Briefkasten eine Abholkarte vorgefunden hat, oder erst wenn er den Brief in der Hand hält und Ihn liest? Als nächsten Schritt übersende ich einen Mahnbescheid an sein zuständiges Gericht. Wäre super nett, wenn Ihr mir ein paar sinnvolle Tipps oder Ratschläge geben könnt. Danke im Vorfeld für eure Mühe! Geändert von cuddles (17.04.2009 um 16:06 Uhr). |
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| [COLOR="Red"]Es handelt sich um keine Rechtsberatung, sondern um eine eigene Erfahrung. [/COLOR] Ich gehe einmal davon aus, dass Du das Gerät im guten Glauben als nicht gestohlen gekauft hast. Allerdings kann eine gestohlene Sache nicht endgültig erworben werden und wird durch die Behörde bei Kenntnisnahme eingezogen. Bei dem bekannten Verkäufer wird automatisch ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Hehlerei und Dienstahl eingeleitet. Außerdem ist er zur Entschädigung verpflichte. |
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| Die Ermittlungen rfolgen nciht automatisch sondern es bedarf einer Anzeige. Am besten von dem ehemaligen Eigentümer. Was das Geld angeht, das komt davon auch nicht wieder. Und das der andere einen Anwalt eingeschaltet hat, bezweifle ich mal ganz stark, denn ungerechtfertigte Bereicherung gehört zum Stoff des 1. Semerster des Jurastudiums. Also geh zu einem Anwalt und lass dich aufklären (und dir helfen)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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