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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige angenommen, Person A ist Schüler/Student und leistet für ein neues Internetportal eine einmalige Dienstleistung in Form von 300 Forenbeiträgen. Person A erhält hierfür 25 Cent pro Beitrag, gesamt also 75 €. Person B möchte eine Quittung nach Bezhalung, um es unter "Sonstiges" absetzen zu lassen. Weiterhin möchte Person B die volle Anschrift und Telefonnumer (wahrscheinlich zur Klärung des Ablaufs) von Person A. Person A hat aber kein Gewerbe möchte das wegen 75 € auch nicht anmelden. Person A meint zu wissen, dass man einen Betrag von etwa 460 € ohen Gewerbe dazu verdienen darf, muss das aber auf der privaten Steuererklärung abgeben. Was ist, wenn Person A keine Steuererklärung macht, bzw. noch nie eine gemacht hat. Ist Person A durch das einmalige Schreiben einer Quittung (ohne MwSt) dazu verpflichtet. Kann durch diese Dienstleistung ohne Gewerbeanmeldung Person A eine Strafe drohen? MfG Mathe |
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| "Gewerbebetriebe" sind per definitionem "auf Dauer" angelegt.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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