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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Also angenommen man wurde dabei erwischt etwas Filme etc über eine Tauschbörse herrunterzuladen / hochladen. Name+Adresse wurde über die IP ermittelt von der Polizei und kommen mit einem Durchsuchungsbeschluss. Fall 1: Man hat sich eine neue Festplatte gekauft die komplett frei von irgendwelchem illegalem Zeug ist, es wird also nichts gefunden, doch wurde ja etwas über die aufzeichnung der IP festgestellt. was passiert dann? Fall 2: Man hat sich ebenfalls eine neue Festplatte gekafut die also frei von Verbindungsdaten Aufzeichnungen und so weiter ist ka was man da alles so ranzieht als Beweis, hat aber z.b noch eine andere festplatte rumliegen auf denen mehrere filme und spiele und so weiter drauf ist, auf denen auch teilweise illegal besorgte filme von bekannten oder so drauf ist. kann ja im prinzip nicht festgestellt werden ob ich das nun runtergeladen hab oder sonstwer? Fall 3: bei der durchsuchung wird die festplatte mit den herruntergeladenen filmen beschlagnahmt und lässt sich alles nachweisen pipapo. wenn man jetzt aber beispielsweise zu zweit in dem haushalt ist und der eine einfach den anderen, und umgekehrt beschuldigt und somit ja keinem direkt etwas nachgewiesen werden kann was passiert dann? Bitte Rechtschreibfehler und teilweise blöder Ausdruck zu entschuldigen, etwas genervt das der erste Beitrag irgendwie mir verschwunden ist :/ vielen dank jedenfalls im voraus mfg |
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| Durchsuchung von Computern ohne richterliche Beteiligung | louis | Sonstiges zum Onlinerecht | 1 | 17.07.2005 20:09 |
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