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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 10:44
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Registriert seit: 19.04.2009
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Onlinevertrag mit minderjährigen Sohn


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Mein sohn hat sich einen gameserver dezember bei gameserver.org bestellt obwohl er 16 jahre alt ist und er das feld ich bin vollgeschäftsfähig obwohl er es garnicht ist der vertrag läuft von dezember bis mai und er hat 2 beiträge zurueckgebucht die vom febuar und maerz und heute kam ein inkaso brief das ich die zwei rechnungen bezahlen muss jetzt hab ich einen brief geschrieben und noch net abgeschickt weil ich mir noch net sicher bin

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf ihre SChreiben vom 16.04.2009 mit den Aktenzeichen 130081160 und 1300812388 teile ich ihnen mit ,dass mein Sohn alexander bei vertragsabschluss noch nicht 18 jahre alt war und wir diesem vertrag nichts gewusst haben . wir sind mit diesem vertragsabschluss unsres Sohnes nicht einverstanden. Es ist nie eihne Mahnung bei uns per Post eingegangen, hätten wir schon früher darauf reagiert. Wir sind nicht bereit, die Forderungen zu begleichen.
Einew Kopie des AUsweises unseres SOhnes legen wir bei.

Ich weiss jetzt nicht ob ich den brief losschicken soll oder nicht und es kamen Mahnungen per email aber die sind doch net rechtsgültig oder?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2009, 11:47
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Registriert seit: 28.04.2009
Beiträge: 1
Standard AW: Onlinevertrag mit minderjährigen Sohn

Hallo lieber E-Recht24-Nutzer,

prinzipiell ist ein Vertrag mit einem Minderjährigen nur schwebend wirksam, wenn er ohne ihre Zustimmung abgeschlossen wurde. Allerdings kann der Anbieter eine Strafanzeige wegen Betrugs stellen und einen entsprechenden Schadensersatz einfordern. Schwierig wird es dann, wenn die Leistung schon in Anspruch genommen wurde. In diesem Fall kann der Anbieter auf Vorsatz plädieren, und wird mindestens einen Teilzuspruch erhalten. Er könnte auch einen Erziehungsberechtigten wegen Verletzung der Aufsichtspflicht heranziehen. In jedem Fall sollten sie sich mit dem Anbieter in Verbindung setzen, und versuchen, erst mal eine gütliche Einigung zu erzielen. Weisen sie hierbei ausdrücklich darauf hin, dass der Vertrag nur schwebend wirksam ist, und sie ihm nicht zustimmen! Widersprechen sie also, wie sie es bereits vorbereitet hatten. Stellt sich der Anbieter quer und droht mit Anzeige und rechtlichen Schritten, kündigen sie lieber den Vertrag regulär per Einschreiben, und bezahlen sie einfach bis Vertragsende. In den meisten Fällen lohnt es sich wegen der geringen Streitsumme nicht, rechtliche Schritte einzuleiten. Das ist natürlich abhängig von der Höhe der Streitsumme, geht es um ein paar tausend Euro, sieht es wieder anders aus. Der beschriebene Weg ist aber auf jeden Fall der für sie günstigste, und nervenschonendste!
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  #3 (permalink)  
Alt 29.04.2009, 14:46
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Registriert seit: 29.04.2009
Beiträge: 1
Standard AW: Onlinevertrag mit minderjährigen Sohn

Hallo, ich schließe mich meinem Vorredner an. Bei meinem Verfahren damals hab ich viel Geld verloren, die Situation war ganz ähnlich. Habe viel mehr verloren, als der Vertrag Wert gewesen ist!!

Zahl's einfach, und gut ist. Dein Junge hat den Mist nunmal verbockt, vergiss nicht ne ordentliche portion Stubenarrest!! :? Oder was auch immer angebracht ist.

Liebe Grüße, Bernhard
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