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| Anzeige Wenn man bei einem bekannten Deutschen Auktionshaus im WWW Original Kinoposter versteigert, wo der Film erst in 2 Wochen im Kino läuft, ist das laut diesem Auktionshaus eine Urheberrechtsverletzung. Denn der Filmverleiher, der diesen Film weltweit präsentiert, möchte nicht das die Poster verkauft werden. Die Person, die diese Poster verkauft hat, bekommt dann eine Mail vom Auktionator, in der dann steht, das man Urheberrecht verletzt haben soll. Soweit so gut. Was passiert dann mit dieser Person noch??? Bekommt Sie vielleicht besuch von der Polizei oder einen Brief von einem Anwaltsbüro??? Vielleicht hat das jemand schon mal irgendwo gehört und kann dieser Person ein paar Tipp´s geben. Einen schönen Abend. mfg |
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Zitat:
Wenn das Poster dagegen ohne Zustimmung des Rechteinhabers in die EU gebracht wurde, darf es hier nicht weiterverkauft werden. Zitat:
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
| Tags: poster, urheberrecht, verkauft |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Artikel verkauft, im nachhinein getestet? | jac | Onlineauktionen | 3 | 14.08.2008 12:21 |
| Als neu verkauft, Ware defekt. | Mine Me | Onlineauktionen | 1 | 19.02.2008 21:08 |
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