Ich habe eine Frage bezüglich folgendem Fall:
Personen A und B (nicht bewiesen wer) haben sich im Beisein mehrerer Personen auf einer gebührenpflichtigen Website (welcher nicht deutlich gekennzeichnet war) angemeldet und das Angebot wahr genommen. In diesem Fragebogen haben sie Angaben über Person C gemacht (Richtiger Name richtige Zweitadresse, falsche Emailadresse und falsches Geburtsdatum) aus einem Spaß herraus. Anscheinend war die angegebene Emailadresse gültig, und gehörte einer weiteren Person D: Dadurch ging die Rechnung auch an Person D. Dieser war irritiert und hat bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Aufgrund des richtigen Namen kamen im Zuge der polizeilichen Ermittlung die Beweisslast auf Person C. Welcher freiwillig eine Aussage bei der Polizei machte in der er mehrere Personen belastet, unter anderem A und B. Es ist aufgrund der speziellen Tatbestände jedoch nicht eindeutig klärbar welche Personen A und B, bzw. den anderen Anwesenden während der Anmeldung, für die Anmeldung verantwortlich ist. Die Polizei kündigte weitere Ermittlungen an. Es ist jedoch eher unwahrscheinlich außer allen Anwesenden den richtigen zu Ermitteln (verschiedene IP-Adressen die über den gleichen Server laufen).
Frage: Sollte die Strafe von X Euro von Personen A und B an die Website gezahlt werden, bzw. welche strafrechtlichen Konsequenzen könnten für die Personen A und B folgen?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen,
MfG Adel