Hallo Forum-Teilnehmer!
Folgender Fall sei vorausgesetzt: Eine natürliche Person hat eine Domain "xxx-yy.info" auf seinen Namen registrieren lassen und bemerkt anschließend, dass "xxx yy" eine beim DPMA eingetragene Wortmarke darstellt. Auch kann die natürliche Person die Domain NICHT vor einer bestimmten Frist bei der Registrierungsstelle aufgrund derer Bestimmungen kündigen (auch keine "close-Kündigung").
Frage:
Kann die natürliche Person eine (kostenpflichtige) Abmahnung verhindern, indem sie den Markenrechtsinhaber auf den Mißstand der ungerechtfertigten Nutzung der Domain aufmerksam macht und die Domain zur schnellstmöglichen Übertragung anbietet bzw. um Nutzungserlaubnis bittet?
Oder wäre die natürliche Person besser beraten den nahestmöglichen Kündigungszeitpunkt abzuwartenund keine "schlafenden Hunde zu wecken"?
Ich danke für konstruktive Antworten!