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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Ein Verkäufer verkauft ein PS3-Spiel in einer Online-Auktion. Dieses Spiel wird kurz vorher einmalig in relativ kurzer Zeit durchgespielt, vor Versand noch mal kontrolliert und dann verschickt. Angeboten ist der Versand versichert per Hermes oder unversichert per Post. Der Käufer entscheidet sich für die Post. Garantie und Gewährleistung sind in der Artikelbeschreibung ausgeschlossen. Mehr als eine Woche nachdem der Käufer die Ware erhalten haben muss, schreibt er eine email an den Käufer mit folgendem wortlaut "hallo, das spiel läuft nur bis zu einer bestimmten stelle, dann lädt die disc nicht weiter! bei genauerem betrachten der disc habe ich den fehler gefunden, sie ist in der mitte leicht eingebrochen, ich möchte mein geld zurück oder ersatz!" Wäre der Verkäufer zu Erstattung/Ersatz verpflichtet? |
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| Schwer ist das. Wenn Disk davor ok war und der Käufer Zeugen hat, dann ist das besser. In Moment steht hier Aussag gegen Aussage. (Wenn die DVD Defekt verkauft wurde dann muss der Verkäufer das Geld erstattet, sonst nein.) |
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| sie meinen vermutlich, wenn der Verkäufer Zeugen hat- oder? In dem Fall sind das die beiden die das Spiel gespielt haben... Wenn diese in partnerschaftlichem Verhältnis stehen, ist das vermutlich auch schwierig. |
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| Wurden die Gewährleistungspflichten vor dem Verkauf ausgeschlossen oder beschränkt? Wenn nein, kann der Käufer durchaus Ansprüche geltend machen. Die Frage ist nur in wie weit der Mangel - Bruch an der CD - schon bestand. Also ich kenne mich da jetzt nicht dermaßen aus, aber wenn die CD selbst beschädigt ist, dürfte so manches Laufwerk die CD gar nicht annehmen bzw. lesen. Der Käufer hätte den Schaden dann schon viel früher bemerkt. Der Verkäufer muss ja nicht für alles haften, sondern nur wenn die Sache bei der Übergabe mangelhaft ist. Zumal würde ich mir den Schaden vom Käufer dokumentieren lassen. Ein einfaches Bild per Email reicht ja aus. Aber auch Vor- und Rückseite (ansonsten könnte es ja jede CD sein)
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| gewährleistung wurd ausgeschlossen. Verkäufer hat sich nun entschlossen, Artikel zurückzunehmen, da er auf dieses HickHack keine Lust hat... Zu Hause wird die CD dann noch mal genau begutachtet... Danke für alle Antworten |
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| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Problem: E-Bay Käufer bemängelt Ware und will Geld zurück | Anonymous | Strafrecht & Internet | 1 | 20.01.2006 15:58 |
| Ware bei Käufer def. angekommen nun will er Geld usw zurück! | comec | Onlineauktionen | 0 | 17.10.2005 20:31 |
| Käufer will geld zurück! | budy1234 | Onlineauktionen | 0 | 29.09.2005 22:59 |
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