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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Bin neu hier und finde es gut toll ist das es ein solches Forum gibt! Leider habe ich durch die Suche keine befriedingende Antwort erhalten deshalb zu meinen Fragen: 1. Kopieren von gedruckten Stellenanzeigen 2. Kopieren von Online Stellenportalen (auch Arbeitsamt) 3. Kopieren von Inhalten von privaten Firmen z.b. Zeitarbeit Ziel "Gedrucktes Produkt" mit eigenen und diesen Inhalten 1. In einer (Tages)zeitung werden Stellenanzeigen veroeffentlicht 2. Man "schreibt" die Anzeigen ab (oder kopiert sie vom PDF) 3. Ueberarbeite sie "visuell" (also hebt hervor, bringe Inhalt in andere Reihenfolge (Sinngemaess) mit Angabe der Telefonnummer, Name der Firma und evtl Ansprechperson und Email) 4. Fuegt eigenen redaktionellen Inhalt hinzu, Druckt es und verkauft es Das gleiche auch fuer Online Stellenanzeigen bei Portalen Gibt die Quellen natuerlich an, entweder generell im impressum oder als eigener Absatzhinweiss,: z.b. "Wir bedanken uns fuer die Koopertation...mit www.zeitung abc, portal XXX "oder aehnlich. Was denkt ihr, kann man das machen? Darf man das machen. Gibt es da eine europaeische Regelung? Fuer euere Hilfe sehr dankbar Univer |
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| Das ist sowohl unter urheberrechtlichen als auch unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten mehr als problematisch, und - je nach Einzelfall - in den allermeisten Fällen wohl unzulässig.
__________________ Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen. |
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| Hallo TomRohwer danke fuer deine Antwort! Wer besteht bei einer Stellenanzeige auf sein Urheberrecht? Das Stellenportal im Internet? Die Zeitung? Der Stellenanbieter? In beiden Faellen ist doch der eigentliche Urheber (des Stellengesuchs) immer die Firma die die Stelle anbietet und nicht die Jobboerse. Die Boerse stellt ja nur das Medium dar über das jemand anderes etwas veroeffentlicht. Im Endeffekt muesste man doch die Firma (also Stellenanbieter) um Erlaubniss fragen ob man die Stellenanzeige auch veroeffentlichen darf, oder ? Wettbewerbsrechtlich, wo genau siehst du da ein Problem? Es gibt ja auch Seiten die sammeln alles zu einen Thema zusammen und veroeffentlichen es dann auf ihrer seite (ich glaube das nennt man webcrawler, ich mein sowas hier z.B. http://de.indeed.com/Jobs?q=Marketing&l=. gruss univer |
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