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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige ich bin neu hier und habe auch gerade meine 1. Frage an die Rechtsprofis hier: Ist es illegal wenn jemand in seiner eigenen Schule mit der eigenen Kamera seine Klassenkameraden im Schulzimmer filmt und nachher ein paar lustige Szenen zusammen schneidet auf denen teilweise auch Lehrer zu sehen sind (maximal 2 Sekunden), und dieses Video dann auf Youtube hochlädt. Die Berechtigung der Klassenkameraden besteht nur die der Lehrer vielleicht nicht. Kann ein Lehrer der dieses Video findet einen anklagen auch wenn die Lehrpersonen dort nicht "schlecht" dargestellt werden? Was gibt es weiteres zu beachten? Liebe Grüße M. Göller |
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| Ist die Lehrperson auf dem Video zu erkennen ? Wenn ja darfst du das Video leider nicht veröffentlichen bzw. der Lehrer könnte zumindest die Löschung beantragen (verklagen wird er dich wohl nicht und wenn würde da meiner Meinung nach auch nicht viel passieren, außer dass das Video gelöscht wird, da keine öffentliche Diffamierung oder ähnliches damit verbunden ist, denke ich mal (kenne ja das Videomaterial und die Audiospur nicht)) Du könntest allerdings mit einem Videobearbeitungsprogramm die 2 Sekunden einfach rausschneiden oder die Person "unkenntlich" machen. Da die Erlaubnis der Schüler(innen) besteht darfst du danach das Video hochladen, bis einer der Schüler(innen) diese Genehmigung widerruft. |
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| Hallo, erstmal danke für die schnelle Antwort. Kannst du zu deiner Aussage irgendeinen Paragraphen zitieren? Oder steht das irgendwo in den AGB's von Youtube oder so? Und ja die Lehrpersonen sind zu erkennen, also sofern man Schüler ist weiß man um wen es sich handelt sagen wir so. Und um den Sachverhalt etwas klarer zu stellen: Das Video war schon ca 1 Jahr auf Youtube und jetzt hat es ein Lehrer entdeckt und die darauf zu sehenden Lehrer gewarnt und ihnen geraten uns eventuell sogar anzuklagen (?) der ist etwas schizophren. Daraufhin haben wir das Video natürlich sofort von Youtube entfernt aber anklagen wird er uns ja wohl nicht wirklich können? Und Sie erwarten nun von uns, dass wir ihnen eine schriftliche Entschuldigung abliefern, aber war das wirklich illegal von uns. Das Ziel war es ja nicht jemanden bloß zu stellen etc.? MfG |
| Tags: lehrer, schule, youtube |
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