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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #11 (permalink)  
Alt 29.05.2009, 14:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Strafmaß bei Unterschlagung

Ich nehme das Paket meines Nachbarn an und behalte es.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #12 (permalink)  
Alt 29.05.2009, 15:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 100
Standard AW: Strafmaß bei Unterschlagung

Hallo
Ja zum beispiel.
Wenn jemand en Leasingauto bekommt und es nicht zurück gibt.
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  #13 (permalink)  
Alt 30.05.2009, 10:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2008
Beiträge: 158
Standard AW: Strafmaß bei Unterschlagung

Dann wäre das aber Diebstahl oder nicht?
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  #14 (permalink)  
Alt 30.05.2009, 12:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 100
Standard AW: Strafmaß bei Unterschlagung

Hallo
Nein das ist nicht Diebstahl, weil es dir gegeben wurde und du es nicht geklaut hast.
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  #15 (permalink)  
Alt 30.05.2009, 13:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Strafmaß bei Unterschlagung

Diebstahl
Zitat:
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, ....
Unterschlagung
Zitat:
§ 246 Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, ...
Die Zueignung ist bei beiden gegeben, es geht nur darum, wie man sich die Sache zueignet. Bei Diebstahl muss man sie wegnehmen - das heißt, der Eigentümer (oder ein anderer Berechtigter) muss sie gehabt haben.
__________________
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