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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #21 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 00:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Strafmaß bei Unterschlagung

Zitat:
STGB § 246 Unterschlagung.
...
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
Irgendsowas wird rauskommen.
Wenn der Täter nicht vorbestraft, sonst nie aufgefallen ist und sich vernünftig verhält, wird es in der Regel eine Geldstrafe.
Alles andere steht in den Sternen - oder beim Gericht
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #22 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 10:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 100
Standard AW: Strafmaß bei Unterschlagung

Der Täter ist Vorbestraft, wegen Betrug
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  #23 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 10:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Strafmaß bei Unterschlagung

Das wird sicherlich beim Strafmaß berücksichtigt werden. Ebenso wie das allgemeine Verhalten und Einsicht.
Wenn es jemand ist, der absolut uneinsichtig ist, käme schon Freiheitsstrafe (eventuell mit Bewährung) in Frage. Jemand, dem das "einmal passiert" ist, da wäre immer noch Geldstrafe möglich.
Das kann man in einem Forum nicht behandeln. Vor allem weil es auch subjektiv ist, wie der Richter das letztendlich empfindet. Eine Bewertung des Handelns und Verhaltens ist schließlich den ihr Job
__________________
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  #24 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 23:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 100
Standard AW: Strafmaß bei Unterschlagung

Die letzten 2 Verurteilungen waren in Oktober 2008 wegen Betrug und März 2009 wegen Betrug und Diebstahl.
Ich vermute das es zu kurz ist für eine Bewährung oder spielt das keine Rolle?
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