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| Anzeige Meine Freundin hat ein problem Sie ist bereits 3 mal wegen Betrug und einmal wegen Fahrerflucht verurteilt geworden jedesmal zu einer Geldstraffe. Jetzt hat sie wieder Anzeigen bekommen wegen Betrug und Unterschlagung. In Dezember hat sie auch eine Einvernehmung wegen Betrug gehabt. Mit was kann sie rechnen? Bitte um Antwort |
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| Zitat:
Rechtlich wird die dem jeweiligen Stratftatbestand zugeordnete Mindeststrafe wohl nicht mehr relevant sein. Eher (hoffentlich) die obere Grenze. Wenn also bei dem Straftatbestand steht "... mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu X Jahren ..." ist im Wiederholungsfall kaum m it Geldstrafen zu rechnen. Bei "einfacher" Wiederholung wird die Freiheitsstrafe zwar (leider) meistens auf Bewährung ausgesetzt, aber manche lernen es selbst dann nicht ...
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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| Na ja vielleicht bekommt sie eine Bewährung Die Einvernahme bei der Polizei hatte sie ja schon wegen die 3 Sachen Das eine war letztes Jahr in Dezember und das eine in Februar und das wegwn der Unterschlagung in März. |
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| Ohne Anzeige keine Ermittlung, kein Verfahren, keine Strafe. Ergebnis: Anzeige zurückgezogen = keine Strafe. Ermittlung eingestellt = keine Strafe. Also auch keine Bewährung sondern einfach nichts
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| Hallo Sie hatte ja 3 Anzeigen bekommen 2 mal wegen Betrug und 1 mal wegen Unterschlagung. Es ist jetzt eine Anzeige wegen Betrug eingestellt worden. Jetzt war die Frage wegen die Sachen die noch offen sind |
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| Wiederholungstäter
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| Zitat:
Zitat:
Wenn die Strafen zusammengezogen werden, dann bis max. 13 Jahren (Gesamtstrafe)
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