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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 02.05.2009, 15:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 100
Standard Strafmaß bei Unterschlagung


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Hallo an alle.
Meine Freundin hat ein problem Sie ist bereits 3 mal wegen Betrug und einmal wegen Fahrerflucht verurteilt geworden jedesmal zu einer Geldstraffe.
Jetzt hat sie wieder Anzeigen bekommen wegen Betrug und Unterschlagung.
In Dezember hat sie auch eine Einvernehmung wegen Betrug gehabt.
Mit was kann sie rechnen?
Bitte um Antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 02.05.2009, 18:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Strafmaß bei Unterschlagung

Zitat:
Mit was kann sie rechnen?
Das sie hoffentlich mal so bestraft wird, dass die erzieherische Wirkung der Strafen greift.
Rechtlich wird die dem jeweiligen Stratftatbestand zugeordnete Mindeststrafe wohl nicht mehr relevant sein. Eher (hoffentlich) die obere Grenze.
Wenn also bei dem Straftatbestand steht "... mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu X Jahren ..." ist im Wiederholungsfall kaum m it Geldstrafen zu rechnen. Bei "einfacher" Wiederholung wird die Freiheitsstrafe zwar (leider) meistens auf Bewährung ausgesetzt, aber manche lernen es selbst dann nicht ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 02.05.2009, 19:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 100
Standard AW: Strafmaß bei Unterschlagung

Na ja vielleicht bekommt sie eine Bewährung
Die Einvernahme bei der Polizei hatte sie ja schon wegen die 3 Sachen
Das eine war letztes Jahr in Dezember und das eine in Februar und das wegwn der Unterschlagung in März.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.05.2009, 16:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2009
Beiträge: 100
Standard AW: Strafmaß bei Unterschlagung

Eine Anzeige wegen Betrug wurde eingestelt.
Ich rechne das sie Bewährung bekommt oder was meint ihr dazu?
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  #5 (permalink)  
Alt 28.05.2009, 16:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Strafmaß bei Unterschlagung

Ohne Anzeige keine Ermittlung, kein Verfahren, keine Strafe.

Ergebnis:
Anzeige zurückgezogen = keine Strafe.
Ermittlung eingestellt = keine Strafe.
Also auch keine Bewährung sondern einfach nichts
__________________
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